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Der Regierungsrat hebt die Verordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) teilweise auf.
Am 24. März 2020 hat der Regierungsrat die Verordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. «Aufgrund der inzwischen in Kraft getretenen Lockerungen der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus sind einige geschaffene Sondervorschriften nicht mehr nötig», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Insbesondere könnten und sollen Sitzungen von Gemeindebehörden nun wieder im ordentlichen Rahmen stattfinden. Daher wird die Verordnung teilweise aufgehoben.
Aufgehoben werden die Regelungen betreffend die Beschlussfassung von Behörden in Anwesenheit der Behördenmitglieder, da sich die diesbezüglichen Rahmenbedingungen (insbesondere Hygiene und soziale Distanz) direkt aus den bundesrechtlichen Massnahmen ergeben. Ebenfalls aufgehoben werden die Regelungen betreffend die Beschlussfassung von Behörden in Abwesenheit der Behördenmitglieder, da diese nun nicht mehr notwendig sind. Beschlussfassungen von Gemeindebehörden dürfen daher ab Inkrafttreten der Aufhebung nicht mehr mittels Video- oder Telefonkonferenzen oder auf dem Zirkularweg erfolgen.
Nicht aufgeboben werden die Regelungen betreffend Sonderfristen für die Beschlussfassung über die Gemeinderechnung. Die Teilaufhebung der Verordnung tritt per 1. Juli 2020 in Kraft. (sks)