«Inländervorrang»
Sieben von zehn Solothurner Gastrobetriebe halten sich noch nicht an die Stellenmeldepflicht

Eingehalten wird sie noch nicht so, wie sie sollte: Die Stellenmeldepflicht. Seit vergangenem Sommer müssen Firmen offene Stellen den Arbeitsvermittlungszentren melden, bevor sie sie ausschreiben. Dies gilt nur für Berufe, in denen die Arbeitslosigkeit höher liegt als 8 Prozent.

Lucien Fluri
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Laut einer Stichprobe melden sieben von zehn Gastrobetrieben die offenen Stellen noch nicht den Arbeitsvermittlungszentren.Key/Gaetan Bally

Laut einer Stichprobe melden sieben von zehn Gastrobetrieben die offenen Stellen noch nicht den Arbeitsvermittlungszentren.Key/Gaetan Bally

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Doch nun haben Stichproben des Solothurner Amtes für Wirtschaft und Arbeit gezeigt: Befolgt wird die Meldepflicht noch nicht überall. So halten sich im Gastgewerbe sieben von zehn Betrieben nicht an die Meldepflicht, wie Peter Oesch, Präsident von Gastro Solothurn, an der Delegiertenversammlung des Branchenverbandes sagte.

Jonas Motschi, Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, bestätigt diese Zahl: «Es trifft zu, dass wir bei Online-Kontrollen öfter Verstösse gegen die Stellenmeldepflicht feststellen.» Zwar sei die genannte Zahl eine Schätzung. Sie dürfte laut Motschi aber «in etwa zutreffen». Zu den übrigen Branchen kann Motschi keine Aussagen machen. «Wir haben die Zahlen nicht detailliert erfasst.» Da das Gastgewerbe von der Stellenmeldepflicht am stärksten betroffen ist, kämen dort wohl auch die meisten Verstösse vor.

Es drohen jetzt Bussen

Das Amt will nun die Schraube anziehen. «Bisher haben wir vor allem auf Information und Prävention gesetzt. Bei festgestellten Verstössen haben wir die betroffenen Betriebe angeschrieben», erklärt Motschi. «Wir werden nun aber auch zu den gesetzlich vorgesehenen Strafanzeigen übergehen.»

Peter Oesch, Präsident von Gastro Solothurn, geht davon aus, dass in mittleren und grösseren Betrieben die Stellenmeldepflicht eingehalten wird – haben diese Betriebe doch meist Personalverantwortliche. Schwieriger umzusetzen sei die Stellenmeldepflicht für kleine Betriebe, in denen die Administration neben dem Tagesgeschäft bereits Herausforderung genug ist. «Da ist jeder zusätzliche administrative Aufwand ein Fluch», so Oesch. Möglicherweise sei einigen Gastwirten auch nicht bewusst, dass die Meldepflicht auch bereits für Aushilfen gelte. Der Gastroverband hat bereits mehrfach auf seinen Kanälen auf die Meldepflicht hingewiesen – und will dies auch weiterhin tun.

Keine Probleme bekannt sind bezüglich Stellenmeldepflicht. So Andreas Gasche, Geschäftsführer des kantonalen Gewerbeverbandes. Gasche ist überzeugt: Wäre die Meldepflicht zu aufwendig oder gäbe es Probleme, so wäre ihm dies zu Ohren gekommen. Möglicherweise, so Gasche, werde man aber mehr hören, wenn ab 2020 nicht nur Berufe mit mehr als 8 Prozent Arbeitslosenquote betroffen sind, sondern bereits diejenigen mit 5 Prozent Arbeitslosenquote.

Insgesamt klappt es gut

Insgesamt zieht Amtschef Motschi ein positives Fazit: «Die Einführung der Stellenmeldepflicht hat sich aus meiner Sicht bewährt. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern funktioniert in der Regel problemlos.» Die Stellensuchenden hätten einen Informationsvorsprung. «Dadurch erhöht sich ihre Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.» Und: «Die Anzahl als offen gemeldeter Stellen hat massiv zugenommen», so Motschi. Allerdings sei der Anteil der stellensuchenden Personen, die sich im Job Room registrieren lassen und so vom Informationsvorsprung profitieren können, «noch tief». Motschi erklärt, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft die Registration noch vereinfachen wolle, um dies zu ändern.

Auch organisatorisch sei die Stellenmeldepflicht im Kanton «sehr gut angelaufen», so Motschi. Zwar mussten die Stellen um einige Pensen erhöht werden. Da die Umsetzung der Stellenmeldepflicht jedoch über die Arbeitslosenversicherung finanziert sei, seien dem Kanton «keine zusätzlichen Kosten erwachsen». Motschi verweist darauf, dass das Seco «voraussichtlich im kommenden Herbst» einen Bericht zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht vorlegen werde.