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Das Amtsgericht Solothurn-Lebern bestätigt bedingte 24-monatige Freiheitsstrafe und Landesverweis für einen 20-Jährigen
In einem verkürzten Verfahren vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wurde der Mann gestern Montag wegen mehrfachem, schweren Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zusätzlich sieben Jahren Landesverweis verurteilt.
Laut der Anklageschrift hatte der Kriminaltourist bei einem Bekannten namens «Gramos» in Albanien ein Darlehen von 1500 Euro aufgenommen, damit er seiner kranken Mutter helfen konnte. Weil er das Geld nicht zurückzahlen konnte, schickt ihn «Gramos» das erste Mal im Februar per Bus und ein zweites Mal am 1. April per Flugzeug in die Schweiz, wo er jeweils von einem «Sefedin» empfangen und in sein Zimmer in Bettlach geführt wurde. Dort musste der Angeklagte für den Drogendealer arbeiten, um seine Schulden abzuzahlen.
Seit seiner Verhaftung am 2. April, also seit etwas mehr als acht Monaten, sitzt der Angeklagte in Haft. «Er war nach kurzer Zeit geständig und kooperativ. Er macht einen guten Eindruck und die Prognosen sind positiv», erklärte Staatsanwältin Kerstin von Arx dem Gericht, warum sie einem verkürzten Verfahren zugestimmt hatte. Verteidigung – in diesem Fall war es Rechtsanwalt Boris Banga – und Anklage hatten eine auf Bewährung ausgesetzte Strafe von 24 Monaten ausgehandelt und das Gericht musste nun überprüfen, ob das angemessen ist. Der Vorteil eines so verkürzten Verfahrens ist für den Angeklagten eine relativ milde Strafe. Die Gesellschaft profitiert vom raschen und kostengünstigen Abschluss des Strafverfahrens und die chronisch überlastete Solothurner Staatsanwaltschaft hat weniger Arbeit. Auch das Amtsgericht trug seinen Teil zur Beschleunigung bei, indem es die Verhandlung, die ursprünglich erst im Februar vorgesehen war, zwei Monate früher ansetzte.
Auf die Frage von Amtsgerichtspräsident Matthias Steiner, ob er alle Anklagepunkte akzeptiere und ihm bewusst sei, dass er dann während der nächsten sieben Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfe, antwortete der Angeklagte mit einem trockenen «Ja». Darauf zog sich das Gericht zu einer kurzen Besprechung zurück.
Das Amtsgericht stimmte dem Deal zu, «obwohl gewisse Zweifel an den Details der Geschichte geblieben sind», wie Gerichtspräsident Steiner in der Begründung festhielt. «Die Strafe ist angemessen, weil der Beschuldigte ein Ersttäter ist.» Nach etwas über acht Monaten Haft geht's nun rassig: Der Flug nach Tirana ist für diesen Freitag gebucht und der Angeklagte wird Ende Jahr seinen 21. Geburtstag mit der kranken Mutter in Albanien feiern können.