Kantonsrat
Schuldenberatung soll zum gesetzlichen Auftrag werden

Man geht allgemein davon aus, dass sich ein Engagement in der Schuldenberatung für die öffentliche Hand lohnt, indem es zum Beispiel zu weniger Steuerausfällen führt. Im Kanton Solothurn ist die Schuldenberatung bislang aber nicht gesetzlich verankert. Das soll sich jetzt ändern.

Urs Moser
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Das Thema tauchte in letzter Zeit wiederholt auf, etwa im Zusammenhang mit den hohen Kosten des Kantons zur Deckung von Verlustscheinen für nicht bezahlte Krankenkassenprämien: Wünschenswert wäre ein stärkeres öffentliches Engagement für die Budget- und Schuldenberatung, denn sie verspricht mehr Erfolg als eben zum Beispiel schwarze Listen für säumige Prämienzahler.

Die Grünen wollten Nägel mit Köpfen machten und reichten vergangenen Mai einen Auftrag ein: «Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Förderung und kantonsweite Sicherstellung der Budget- und Schuldenberatung zu schaffen.» Der Regierungsrat hatte ein offenes Ohr für die Forderung, am Mittwoch stand der Vorstoss im Kantonsrat zur Debatte. Und siehe da: Widerstand gab es (fast) nur von der SVP, der Auftrag wurde mit 75 : 19 Stimmen erheblich erklärt. Eine erdrückende Mehrheit des Parlaments sieht es anders als SVP-Sprecher Tobias Fischer (Hägendorf), für den es keinen Handlungsbedarf gibt, da es schliesslich zu den Aufgaben des Bildungssystems gehöre, die Menschen zu einem vernünftigen Umgang mit Geld zu befähigen.

Von positiven Erfahrungen aus der Sozialregion Oberer Leberberg, wo eine Leitungsvereinbarung mit dem Verein Schuldenberatung Aargau-Solothurn besteht, berichtete dagegen Barbara Leibundgut (FDP, Bettlach). Es werde wertvolle präventive Arbeit geleistet und durch eine fachkundige Beratung gelinge es manchen verschuldeten Personen, eine ausweglos scheinende Situation zu bewältigen. «Froh, dass der Thematik mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird» zeigte sich Thomas Studer (Selzach) namens der CVP/GLP/EVP-Fraktion. Urs Huber (SP, Obergösgen) schliesslich zeigte sich überzeugt, dass ein verstärktes Engagement nicht nur Betroffenen hilft, sondern sich für die öffentliche Hand auch finanziell auszahlt – in Form tieferer Soziallasten, Gesundheitskosten oder weniger Verlustscheinen für Prämienausstände. «Es braucht mehr Wasser, drehen wir endlich den Hanh auf», meinte Huber. Mit der Mahnung war eine leise Befürchtung angesprochen, bis zum Vorliegen einer verbindlichen gesetzlichen Verankerung der Schuldenberatung als öffentliche Aufgabe könnte es trotz im Parlament demonstrierter Einigkeit noch länger dauern.

Bei der Budget-und Schuldenberatung geht es nämlich nicht um ein Leistungsfeld, das in der Verantwortung des Kantons liegt. Sie wird den präventiven Massnahmen zur Sozialhilfe zugeordnet, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Der Regierungsrat hatte sich in seiner Stellungnahme wohl klar dafür ausgesprochen, die rechtliche Lücke einer Regelung der Schuldenberatung zu schliessen. Er hatte aber auch ebenso klar dargelegt, dass er die entsprechenden Bestimmungen in einem «partizipativen Prozess mit dem Verband der Einwohnergemeinden» ausarbeiten wird. Und auf dieser Seite wacht man bekanntermassen mit Argusaugen darüber, vom Kanton keine Verpflichtungen mit finanziellen Konsequenzen im eigenen Aufgabenbereich aufgebrummt zu bekommen.