Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Der Solothurner Kantonsrat diskutiert an einer Sondersession über das wichtigste Geschäft dieser Legislaturperiode: Die Umsetzung der Steuerreform.
Das Parlament befindet über die kantonale Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung, über die am 19. Mai abgestimmt wird. Auslöser für die Reform ist die Tatsache, dass die Steuerregimes für Statusgesellschaften auf internationalen Druck aufgehoben werden müssen. Zur Illustration: Privilegierte Statusgesellschaften bezahlen heute im Kanton Solothurn 8,5 bis 10 Prozent Gewinnsteuern, während normal besteuerte Unternehmen rund 21 Prozent abliefern müssen Die Unternehmensbesteuerung wird deshalb umfassend neu geregelt. Dabei geht es insbesondere darum, die Standortattraktivität zu erhalten.
Als Ersatz für die verpönten Steuerregimes stellt das Bundesrecht zwei Instrumente zur Verfügung, die der Regierungsrat voll ausschöpfen will: Erstens die Patentbox, die Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten um bis zu 90 Prozent von der Gewinnsteuer entlastet. Zweitens ein Zusatzabzug, der es erlaubt, neben dem tatsächlichen Aufwand für Forschung und Entwicklung bis zu 50 Prozent dieser Aufwendungen zusätzlich abzuziehen. Um eine minimale Besteuerung sicherzustellen, soll aber die Entlastung auf die Hälfte des Gewinns vor diesen Ermässigungen begrenzt werden.
Solothurn gehört mit einer Gewinnsteuerbelastung von 21 Prozent zu den fiskalisch unattraktivsten Kantonen. Umso grösser ist die Herausforderung, nach dem Wegfall der Steuerregimes für Statusgesellschaften, die Standortattraktivität zu erhalten. Um auch für besonders mobile Unternehmen und Unternehmenseinheiten in Zukunft steuerlich attraktiv zu sein, kommt der Kanton nicht darum herum, seine Steuersätze für juristische Personen erheblich zu senken. Die Regierung schlägt einen Gewinnsteuersatz von 3 Prozent und eine gesamte Steuerbelastung des Gewinns von 13 Prozent vor. Damit würde der Kanton Solothurn im Kantonsvergleich in die vordere Hälfte der Rangliste vorstossen. Die Regierung spricht denn auch von einer Vorwärtsstrategie, die davon ausgeht, dass der tiefere Steuersatz auf längere Sicht zu höheren Steuererträgen führen wird.
Die Steuerentlastungen für juristische Personen haben beim Kanton schätzungsweise Mindererträge von 62,7 Millionen Franken zur Folge, bei den Einwohnergemeinden solche von rund 68 Millionen Franken. Schätzungen gehen davon aus, dass der Kanton ab 2020 – mit der Kompensation zugunsten der Gemeinden – jährlich mit zusätzlichen Einnahmeausfällen von rund 91 Millionen Franken zu rechnen haben wird. Dies bei einem Eigenkapital, das bei rund 450 Millionen Franken liegt.
Die Mindererträge werden teilweise mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 14,7 Millionen Franken kompensiert. Je rund 10 Millionen Franken haben Kanton und Gemeinden zu erwarten, falls die Besteuerung der Dividenden zu 70 statt zu 60 Prozent erfolgen sollte. Zudem ist vorgesehen, die Vermögenssteuer von maximal 1 auf 1,4 Promille zu erhöhen, wobei der Maximalsatz erst für Vermögen ab 3 Millionen Franken gelten soll. Schliesslich werden sich auch aufgrund der Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips gewisse Mehrerträge ergeben.
Weil die Gemeinden unterschiedlich betroffen sind von der Steuerreform, sollen die Steuerausfälle nach Massgabe der Betroffenheit ausgeglichen werden. Vorgesehen ist, dass die Ausfälle im ersten Jahr nach Inkrafttreten vollständig ausgeglichen werden. Gemäss Modellrechnungen leistet der Kanton im ersten Jahr zusätzliche Beiträge in den Finanz- und Lastenausgleich von 56,2 Mio. Franken. Dieser Ausgleich ist auf sechs Jahre befristet und reduziert sich jährlich um einen Sechstel. Das haben die Regierung und der Einwohnergemeindeverband so ausgehandelt.
Die vorgesehene Senkung der Steuern der juristischen Personen verschafft diesen eine markante steuerliche Entlastung mit entsprechenden Wettbewerbsvorteilen. Im Sinne einer Gegenleistung werden flankierende Massnahmen vorgesehen, die der Bevölkerung zugutekommen und auch das Gemeinwesen entlasten sollen.
Geplant sind steuerliche Entlastungen für Personen mit tiefen Einkommen im Umfang von 10 Millionen Franken. Weiter Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern von bisher 6000 auf 12 000 Franken erhöht wird. Zudem stehen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Betreuungsgutscheine) im Betrag von 10,5 Millionen Franken in Aussicht. Dann sollen auch die Kinderzulagen um 10 Franken pro Monat und Kind erhöht werden. Hinzu kommen Beiträge zur Finanzierung der Familienergänzungsleistungen von 7 Millionen Franken. Nicht zu vergessen die auf fünf Jahre befristeten Leistungen zugunsten der informatischen Bildung an den Volksschulen und auf der Sekundarstufe II.
Die juristischen Personen profitieren auf der einen Seite, sie leisten aber auch: Der «Solothurner Kompromiss» sieht vor, dass die Wirtschaft jährlich einen Beitrag von 30 Millionen Franken für die flankierenden Massnahmen aufbringt. Dies zusätzlich zu den 13,3 Millionen Franken, die den Arbeitgebern im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung via höhere Arbeitgeberbeiträge aufgebürdet werden. Für die Solothurner Handelskammer ebenso wie für den Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband hängt die Unterstützung der Wirtschaft vom Erreichen einer Gewinnsteuerbelastung von 13 Prozent ab. Sie sind umgekehrt bereit, die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden sowie jene der Vermögenssteuer zu akzeptieren.
Die SP hat klar signalisiert, dass sie die Steuervorlage der Regierung ablehnt und einen Rückweisungsantrag stellen wird. Ebenfalls nicht einverstanden sind die Grünen. Grundsätzlich positiv tönt es bei CVP/EVP/glp, FDP und SVP, wobei es in allen Fraktionen «Abweichler» gibt – sei es in Bezug auf die Vorlage der Regierung, sei es hinsichtlich der Anträge, welche die vorberatende Finanzkommission zuhanden des Plenums verabschiedet hat, sei es mit Blick auf den Alternativvorschlag der Städte Grenchen und Olten, die statt einer Gewinnsteuerbelastung von 13 eine solche von 16 Prozent vorschlagen. Wobei das 13-Prozent-Ziel mit der Halbierung des Steuerfusses des Kantons und erhöhter Autonomie der Gemeinden bei der Besteuerung der juristischen Personen gleichwohl erreicht werden kann.
Zudem wird es aus den Fraktionen eine Reihe von Änderungsanträgen geben. Die SP beispielsweise will den Gewinnsteuersatz auf 4,5 Prozent festsetzen, die Dividendenbesteuerung auf 75 Prozent anheben und die Besteuerung der kleinen und mittleren Einkommen anpassen. Die SVP andererseits plädiert unmissverständlich für die Beibehaltung der Dividendenbesteuerung bei 60 Prozent.
Als Grundlage für die Debatte im Kantonsrat dienen Botschaft und Beschlussesentwurf des Regierungsrats. Die Finanzkommission hat diese mit einem knappen Mehrheitsentscheid gutgeheissen und gleichzeitig verschiedene Änderungsanträge gestellt. Dabei geht es um den Zeitpunkt der Einführung des Gewinnsteuersatzes von 3 Prozent, der erst im zweiten Jahr der Umsetzung zur Anwendung kommen soll, derweil im ersten Jahr ein Satz von 5 Prozent gelten soll.
Weiter beantragt die Finanzkommission, die Kapitalsteuer nicht auf 0,1 Promille zu senken, sondern auf dem heutigen Niveau von 0,8 Promille zu belassen. Weiter sollen die Gemeinden mehr Spielraum bei der Besteuerung der juristischen Personen erhalten, indem die Differenz zu jener der natürlichen Personen künftig nach oben offen sein soll. Und schliesslich beantragt die Finanzkommission, die Änderungen bezüglich Steuerbefreiung von kantonalen und kommunalen Anstalten zu streichen und auf später zu verschieben.
Der Kantonsrat steht bei der Beratung unter erheblichem Zeitdruck: Wenn die Volksabstimmung über die kantonale Umsetzung der Steuerreform zusammen mit dem Entscheid über die eidgenössische Vorlage stattfinden soll, muss das Parlament den Erlass heute zu Ende beraten. So jedenfalls ist der Zeitplan ausgelegt. Entsprechend tagt der Kantonsrat heute «open end».
In der Folge wird der Regierungsrat aufgrund der Beschlüsse des Parlaments die Abstimmungsbotschaft erstellen und zuhanden der Volksabstimmung verabschieden. Diese findet am 19. Mai statt. Solothurn ist der einzige Kanton, in dem beide Vorlagen gleichzeitig zur Abstimmung kommen. Entsprechend hoch wird die Beachtung für das Abstimmungsergebnis sein. Dies unter der Annahme, dass die eidgenössische Vorlage bei Volk und Ständen eine Mehrheit findet. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Abstimmungsergebnis im Kanton hinfällig.