Solothurner Obergericht
"Richterbeisser" wehrt sich gegen früheres Urteil – und provoziert erneut

Über eine Woche lang befasst sich das Solothurner Obergericht mit Kuno W., der 2016 als "Richterbeisser" Schlagzeilen machte und schon länger als "Behördenschreck" gilt. Dieser wurde letztes Jahr, unter anderem wegen des Richterbisses, verurteilt. Dagegen reichte er Beschwerde ein. Nun folgt eine lang andauernde, von Provokation gespickte Gerichtsverhandlung.

Noëlle Karpf
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Als der Gerichts-Vorsitzende die Verhandlung eröffnet, klingelt ein Telefon. Es ist das Telefon des Gerichts – mit der Nachricht, dass der Beschuldigte noch eintrifft. Rund 20 Minuten zu spät tritt Kuno W. in den Gerichtssaal. Drei Richter befassen sich heute mit dem Behördenschreck, Querulanten, Richterbeisser, wie er auch genannt wird. Unter anderem wegen des Richters, den er 2016 gebissen hat. Aber auch wegen Körperverletzung, Drohung und sexueller Belästigung in mehreren Fällen.

Zu spät kommt Kuno W. ganz bewusst, wie er später erklären wird. «Ich lasse mir nichts mehr sagen; auch nicht vom Gericht.» Dieses setzt sich aus Barbara Hunkeler, Stefan Altermatt und Barbara Streit-Kofmehl zusammen. Bewusst nimmt der Beschuldigte am Nachmittag auch einen Dolch mit an die Verhandlung, der ihm während der Sicherheitskontrolle - an diesem Tag müssen alle ihr Gepäck sichten lassen und durch eine Schleuse, bevor sie in den Saal dürfen - abgenommen wird.

Er provoziere manchmal bewusst, um etwas zu bewegen, wie er erklärt. Der Referentin Hunkeler erörtert er etwa, er sei nicht normal und müsse sich bei der Befragung anstrengen – aber würde er sie am liebsten «wuusche». Als seine Personalien verlesen werden, ergänzt er, von Beruf sei er «Wutbürger».

Keine Reue – der Staat ist schuld

Die Verhandlung zieht sich lange hin, an diesem ersten Tag wird lediglich über Kuno W.’s Person gesprochen – und über die ersten Punkte der Anklageschrift. Darunter auch der Richterbiss von 2016. «Wir nehmen uns Zeit», erklärt der Vorsitzende Altermatt mehrmals. So erhält der Beschuldigte Gelegenheit, ausführlich über die Anklagepunkte zu berichten. Laut diesen hat er Ende Juni 2016, als Besucher des Gerichtsprozesses des St. Ursen Brandstifter, zuerst einen Gerichtsschreiber geschlagen, danach einen Richter gebissen, der ihn auf dem unteren Stockwerk im Gerichtsgebäude zu Boden gedrückt hat, und anschliessend auf dem Polizeiposten einen Beamten bespuckt, getreten und gebissen.

Kuno W. bestreitet die Taten nicht. Er bereut sie aber auch nicht. Er spricht von «Gefechtssituationen», Verhaltensweisen von Amtspersonen, die ein Ventil öffneten, so dass er wie von selbst zuschlage. Laut Kuno W. würden sich Betroffene aber auch von sich aus in einer «Gefahrenzone» bewegen. Der Gerichtsschreiber etwa hätte wissen müssen, dass es «häschere» könnte.

Einmal mehr wird klar, dass Kuno W. überzeugt ist, der Staat habe «sein Leben vernichtet». Sein Geld ,sein Haus, seine Berufsunterlagen. Wolle er als Bürger Missstände melden, passiere nichts. Dann brauche es manchmal «Aktionen, um etwas zu bewegen». Und: «Der Staat muss lernen, mich in Ruhe zu lassen.»

Kuno W. fordert in diesem Zusammenhang auch, dass der Staat ihn nun nicht mehr einsperrt. 10 Prozent seines Lebens habe er im Gefängnis verbracht. Dabei könne er gut arbeiten, wenn er für eine Sache brenne. So stellt sich Kuno W. etwa eine Büchsenmacherlehre vor. Der Staat, der ihm nach eigener Rechnung 6 Millionen schuldig ist, müsse dafür aber blechen.

Wunsch: Freispruch wegen Schreckschusswaffe

In erster Instanz hat das Amtsgericht Solothurn-Lebern Kuno W. im Februar 2018 bereits zu 34 Monaten unbedingt verurteilt. Diese Monate störten ihn gar nicht gross, so Kuno W. Vor allem aber will er die Verurteilung im Anklagepunkt «Übertretung des Waffengesetzes» korrigiert haben. Der Waffennarr will deswegen auf keinen Fall einen Eintrag im Strafregister haben, wie er vor Gericht verlangt.

Wenn es um Waffen, Jagd, aber auch Reparaturen geht, blüht Kuno W. auf. Auch wenn er vor Gericht über Jagdhunde spricht. Mit solchen «Projekten» könne er sich als Autist voller Hingabe befassen, er müsse einfach dafür brennen. Ihn ins Gefängnis zu stecken, nütze nicht. «Wenn ich gehe, gehe ich bis zum Ziel», so Kuno W. Das gilt für Projekte, die er selbst bestimmt – aber auch im Kampf gegen den Staat, den er nun schon so lange führt.
Das Obergericht befasst sich voraussichtlich noch länger als die ganze Woche mit dem Fall. Das Urteil wird am 20. August gefällt.