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Kanton Solothurn
Ihre Stimme ist selten wahrnehmbar. Richter äussern sich meist nicht zu politischen Vorlagen. Jetzt durchbricht Oberrichter Frank-Urs Müller die Regel. Die Auswirkungen der SVP-Durchsetzungsinitiative auf den Job als Richter wären gravierend.
Es war ein seltener Auftritt. An der vergangenen FDP-Delegiertenversammlung tat Oberrichter Frank-Urs Müller, was Richter sonst selten tun. Er nahm zu einer politischen Vorlage Stellung. Warum tat der Richter das und was wären die Folgen der Durchsetzungsinitiative, die er vehement bekämpft? Müller stand dieser Zeitung Red und Antwort.
Frank-Urs Müller: Nein. Ich habe das Gefühl, dass ich ein eher strenger Richter bin. Als ich noch Gerichtspräsident war, habe ich mal gehört, ich sei der «Scharfrichter von Solothurn». Ob das stimmt, weiss ich nicht (lacht). Mild und streng sind eh relative Begriffe. Jeder Fall ist wieder anders.
Das ist ein Vorwurf, den man immer wieder hört. Er trifft mich. Ich mache meine Arbeit so, wie es Verfassung und Gesetze vorsehen. Ich hatte nie das Gefühl, dass ich mein Amt zu milde ausübe. Ich versuche bei einem Urteil einfach, alle Aspekte einzubeziehen, die von Bedeutung sind.
Ja. Die Initiative stellt mein Amt infrage. Christoph Blochers Spruch: «Hütet Euch vor den eigenen Richtern», ist für mich eine Beleidigung. Vor mir muss sich niemand hüten. Ich mache mein Amt so, wie es Bundesverfassung, Gesetze und letztlich das Volk sagen.
Wenn einer kriminell wird, verspielt er sein Recht auf den Aufenthalt und muss gehen. Das ist heute ganz klar geregelt und die Regeln sind relativ streng. Es kann einfach nicht sein, dass ein Gesetz ohne die Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes angewendet wird. Das zu tun, ist unser Job als Richter.
Aber ohne diesen Grundsatz hätten wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Eine Gruppe der Bevölkerung würde anders behandelt als die andere. Wenn einer verurteilt wird, hat er das Recht, dass genau geschaut wird und seine Umstände geprüft werden. Sonst müssen wir einfach sagen: Jeder Diebstahl gibt 2 Jahre. Punkt. Fertig. Aber es ist doch ein Unterschied, ob eine alleinerziehende Mutter, die fünf hungrige Mäuler zu Hause hat, im Migros Lebensmittel mitgehen lässt, oder ob die reiche Madame im Manor ein Negligé klaut. Juristisch ist aber beides ein Diebstahl.
Nehmen wir ein Beispiel: Zwei Studenten schlagen nach ihrer Masterfeier über die Stränge. Auf dem Nachhauseweg dringen sie, ziemlich angeheitert, in ein Gartenhäuschen ein und klauen eine Kiste Wein. Das ist eine Sachbeschädigung, ein Hausfriedensbruch und ein Diebstahl. Auf der anderen Seite haben wir zwei professionelle Einbrecher, die systematisch ein Quartier auskundschaften, eine Villa ausrauben und Zehntausende Franken stehlen. Beides ist Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen. Beide Fälle werden heute unterschiedlich beurteilt. Denn es ist klar: Das eine ist ein Lausbubenstreich; das andere ist professionelle Kriminalität.
Ja, in Sachen Ausschaffung schon. Wenn der Student Ausländer ist, wird er ausgeschafft. Punkt. Das kann es doch nicht sein. Darum haben wir als Richter einen gewissen Spielraum. Wir klären im Einzelfall die Umstände ab, aber auch wie lange jemand schon hier lebt, ob er hier integriert ist. All diese Faktoren gewichten wir so, wie es Gesetz und Verfassung vorsehen, um zu gerechten Urteilen zu kommen. Wenn man den Richtern keinen Ermessensspielraum mehr lässt, macht man aus ihnen Automaten. Man steckt oben ein Jahr Strafe rein und dann kommt unten eine Ausschaffung raus. Unter diesen Vorzeichen können wir unser Amt, so wie es heute in Gesetz und Verfassung definiert ist, vergessen.
Dieser Vorwurf stimmt einfach nicht. Die Praxis ist wirklich streng. Wir schaffen Ausländer aus, die hier aufgewachsen sind, die sich hier hätten einbürgern lassen können. Das ist für diese teilweise eine Katastrophe. Letztes Jahr haben wir einen Italiener ausgeschafft, der hier aufgewachsen ist, der keine Verwandten mehr hat in Italien und die Sprache schlecht kann. Gerade bei Ausschaffungen ist die Praxis strenger geworden. Mit dem neuen Ausländergesetz wurde die Grenze für Ausschaffungen von 2 Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr runtergesetzt. Mit der Ausschaffungsinitiative hätte das Parlament jetzt nochmals eine Verschärfung vorgenommen.
Zur Person: Frank-Urs Müller ist seit 2009 Oberrichter. Vorher war er 15 Jahre Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern und fünf Jahre 1. Untersuchungsrichter. Der 58-jährige FDP-Mann war zudem von 2005 bis 2013 Zentralpräsident des Schweizer AlpenClubs SAC. Müller ist geschieden und Vater zweier erwachsener Töchter.
(lacht). Das ist so. Ich weiss nicht, ob ich das sagen soll, aber: Ja. Ich nerve mich manchmal über Sozialhilfebezüge, über unentgeltliche Rechtspflege und über Leute, bei denen man wirklich das Gefühl hat, die kommen nur hierhin, um von unserem guten Rechts- und Sozialhilfesystem zu profitieren. Die gibt es. Aber: Das betrifft nicht nur Ausländer. Und der grösste Teil der Ausländer, die in der «Kiste» sind, sind Kriminaltouristen, die haben gar keinen Aufenthaltstitel. Sie werden nach Verbüssung der Strafe automatisch ausgeschafft.
Das ist eine gute Frage. Wenn wir das amerikanische System anschauen, muss man sagen: Der deliktwillige Täter lässt sich durch härtere Strafen nicht abschrecken.
Letztendlich nicht einmal durch die Todesstrafe. Aber es geht beim Strafrecht ja nicht nur um die Strafe. Die gehört zweifellos dazu. Aber ebenso auch die Resozialisierung. Wir wollen ja nicht einfach die Gefängnisse füllen und die Gesellschaft durch hohe Kosten bluten lassen. Wir wollen die Straftäter wieder in die Gesellschaft integrieren.
Das glaube ich nicht. Aber, und da habe ich auch gestaunt: Es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Praxis in den Kantonen. Die Welschen sind wohl etwas milder. Sie haben ja auch die Ausschaffungsinitiative abgelehnt. Politik spielt auch hier hinein. Die öffentliche Meinung ist für einen Richter nicht inexistent.
Ab und zu heisst es, die Richter in ihren Glaspalästen hätten keine Ahnung, wie es im wirklichen Leben zu- und hergehe. Das ist nicht so. Ich bin auch Staatsbürger und politisch und gesellschaftlich interessiert wie jeder andere auch. Und die Rechtsprechung folgt auch der Politik. Wir müssen uns nach den geänderten Gesetzen richten. Das Parlament hat in den letzten Jahren gerade im Strafrecht die Schraube angezogen und – meiner Meinung nach zu Recht – vieles strenger bestraft. Und schliesslich kommt die eigene Lebenserfahrung, die bei der Beurteilung reinspielt, auch dazu.
Ja, das hat es gegeben. Die Rechtsprechung musste sich hier noch etablieren. Pflegebedürftige Kinder sind für das Bundesgericht ein wichtiges Kriterium: Wenn der Ausländer wirklich zu ihnen schaut und auch zahlt, ist man «milder». Wir hiessen die Ausschaffung eines langjährigen Drogenhändlers und -konsumenten gut. Das Bundesgericht hat anders entschieden. Der Mann hat zwei Kinder, ein Bube und ein Mädchen, das Trisomie 21 hat und im Heim lebt. Er kümmert sich rührend um seine Kinder. Ich kann das Bundesgericht hier verstehen, auch wenn wir anders entschieden haben.
Ich habe mir das eine Weile überlegt. Aber es geht um einen Grundpfeiler unserer Gesellschaft und unseres Rechtssystemes. Aus meiner Sicht ist die Gewaltentrennung gefährdet.
Die Initiative zielt auf ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Sie ist der Anfang einer möglicherweise schwerwiegenden und beängstigenden Entwicklung. Die SVP sagt zwar, sie verfolge mit der Initiative kein strategisches Ziel. Aber ich befürchte, dass es eben anders ist. Am Schluss, das ist mehr oder weniger dokumentiert, ist es die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, die im Schussfeld der SVP steht. Die Schweiz soll die EMRK künden. Das wird für mich dann sehr zynisch.
Die EMRK ist eine Folge des Zweiten Weltkriegs. Aufgrund der Schrecken dieses Krieges trafen sich am Haager Kongress 1948 rund 700 Politiker aus ganz Europa. Sie hatten das Ziel, dass eine solche Katastrophe nicht nochmals passiert. Die EMRK ist die Basis der heutigen politischen Ordnung und des Friedens. Es ist sehr heikel, wenn man da zu schrauben beginnt. Vor allem wenn man die Zeit der Weimarer Republik betrachtet: Die Machtübernahme der Nazis hat mit ganz kleinen Verfassungsänderungen und Gesetzesvorlagen begonnen. Das hat sich schleichend aufgebaut.
Nein. Die Initiative ist auch ein Angriff auf das Parlament. Das Parlament hat nach Annahme der Ausschaffungsinitiative genau das gemacht, was es muss. Es hat die Initiative innert fünf Jahren umgesetzt. Dass dies nicht einfach wird und nicht alle glücklich sind, war von Anfang an klar. Aber das Parlament hat seine Aufgabe erfüllt und eine strengere, der Ausschaffungsinitiative entsprechende Regelung vorgeschlagen. Aber die SVP wollte gar nie etwas davon hören. Sonst hätten sie, das wäre der normale Ablauf, das Referendum ergreifen müssen. Aber bevor überhaupt etwas auf dem Tisch lag, haben sie die Durchsetzungsinitiative lanciert.
Das ist eine schwierige Frage, die fast nicht zu beantworten ist. Konflikte mit Strassburg sind denkbar. Aber auch das ist Spekulation. Ich weiss es nicht.