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Kanton Solothurn
Kuno W., der im Juni einen Oberrichter in den Arm biss und einen Gerichtsschreiber angegriffen hatte, soll nicht frei kommen. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat die Verlängerung der U-Haft beantragt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn möchte den Querulanten Kuno W. vorläufig nicht in die Freiheit entlassen. Sie hat die Verlängerung der bald auslaufenden Untersuchungshaft beantragt, wie die Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt. Der Entscheid des Haftgerichts ist noch ausstehend.
Kuno W. hatte Ende Juni im Gerichtsgebäude einen Oberrichter in den Arm gebissen und einen Gerichtsschreiber angegriffen. Daraufhin ordnete das Haftgericht eine dreimonatige Untersuchungshaft an. Gegen W. läuft ein Verfahren, unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
W. war bereits einmal wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt worden. Er besuchte regelmässig Gerichtsverhandlungen und Sitzungen der Regierung und wurde wegen seines Gefahrenpotenzials im Rahmen des kantonalen Bedrohungsmanagements überwacht. (lfh)