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Der Regierungsrat begrüsst die Tarmed-Revision, verlangt aber, dass die Korrekturen mit Bedacht erfolgen. In einzelnen Bereichen erachtet er die Kürzungen als nicht sachgerecht.
Da sich die Leistungserbringer und die Krankenversicherer trotz langwierigen Verhandlungen nicht auf eine Revision des ambulanten Ärztetarifs TARMED einigen konnten, hat der Bundesrat beschlossen, den TARMED in Eigenregie anzupassen. Mit der Änderung der Verordnung über die Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung will er übertarifierte Leistungen nach unten korrigieren.
Der Regierungsrat erachtet diesen Schritt als richtig, da der TARMED seit längerer Zeit unsachgerecht ist und die langwierigen Verhandlungen der Tarifpartner gescheitert sind, so die Staatskanzlei. Die TARMED-Revision ist ein wichtiges Signal an die Tarifpartner.
Der Regierungsrat regt an, dass die Kostendeckung von Behandlungen detailliert analysiert wird und Kürzungen bei übertarifierten Behandlungen aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Bemessung erfolgen, so die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. Vergütungen in spezifischen Bereichen (Notfall, Kindermedizin, Psychiatrie etc.), die bereits heute nicht kostendeckend sind, dürfen nicht weiter gesenkt werden.
Dadurch würde die Versorgungssicherheit gefährdet. In diesen Bereichen stellt sich die Frage nach Kompensationsmassnahmen (z.B. Taxpunktwertzuschläge).
Die durch die Revision gesetzten Anreize dürfen dem Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht zuwiderlaufen. Es sollen keine Verlagerungen in den stationären Bereich resultieren. Deshalb sollen Massnahmen geprüft werden, welche die ambulanten Behandlungen fördern, wie z.B. das Einführen einer Liste von Behandlungen, die in der Regel ambulant durchzuführen sind.
Die vom Bundesrat anvisierten Einsparungen von 700 Mio. Franken bergen die Gefahr durch Mengenausweitungen und Taxpunktwerterhöhungen unterlaufen zu werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die geplanten Einsparungen nur mit flankierenden Massnahmen realisieren lassen.
Der Regierungsrat unterstützt das geplante Vorgehen, mit einem Monitoring die Auswirkungen der TARMED-Revision datengestützt zu analysieren und flankierende Massnahmen zu definieren, um allfällige negative Auswirkungen in gewissen Leistungsbereichen korrigieren zu können. (sks)