Kanton Solothurn
Rekord bei Anklagen: Pendenzen der Staatsanwaltschaft steigen

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat 2016 gut gearbeitet. Da aber in vielen Fällen eine Anklage nötig war und die Staatsanwaltschaft aussergewöhnliche Herausforderungen zu bewältigen hatte, sind die Pendenzen erneut gestiegen.

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Die Staatsanwaltschaft Solothurn hatte 2016 wieder viel zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn hatte 2016 wieder viel zu tun.

Oliver Menge

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat 2016 eine gute Leistung erbracht. Sämtliche Erledigungszahlen liegen über den Planwerten, bei den Anklagen gab es einen Rekord und viele ältere Verfahren konnten abgebaut werden. Trotzdem konnte ein erneutes Ansteigen der Pendenzen nicht verhindert werden. Zentrale Ursache ist sicher die anhaltend sehr
hohe Geschäftslast, wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Geschäftsbericht schreibt.

Eine weitere Ursache wird in der sehr hohen Anzahl Verfahren gesehen, in welchen eine Anklage nötig ist. Das Ansteigen dieses Faktors wird nicht als zufällig bewertet, sondern dürfte damit zusammenhängen, dass die Strafzumessung in gewissen Bereichen erheblich verschärft wurde. Beim (versuchten) Einbruchdiebstahl ist es heute beispielsweise der Fall, dass bei einem Ausländer die Strafbefehlskompetenz 6 Monate übersteigt. Für einen Einbruch in ein Wohnhaus muss ein Ausländer mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Laut Staatsanwaltschaft sei dies im Kampf gegen Einbruchsdelikte «ein schöner Erfolg». Auf der anderen Seite führe dies jedoch zum Anstieg der Anklagen und damit zu einer signifikanten Mehrbelastung.

Die extrem hohe Zahl an Anklagen dürfte auch damit zusammenhängen, dass im Bereich Organisierte Kriminalität (Betäubungsmittelhandel/Menschenhandel) im laufenden Jahr keine neue Riesenaktion eingeleitet werden musste.

Einige der aussergewöhnlichen Herausforderungen für die Staatsanwaltschaft:

  • 2016 ereigneten sich zwei vollendete Tötungsdelikte: Schiesserei in Winznau und in der Bahnhofunterführung Solothurn. Dazu kamen zwei Tötungsversuche. Diese Delikte stehen dieses Jahr laut Staatsanwaltschaft aber aufwandmässig nicht an erster Stelle.
  • Öffentliche Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft gab es 2016, weil die Polizei über Jahre eine Frau per verdeckter Ermittlerin beschattete. Die Frau stand im Verdacht, zwei Kleinkinder schwer, in einem Fall bis zum Tod misshandelt zu haben. Sogar im Kantonsrat gab es einen Vorstoss zum Fall, bei dem verschiedene Zwangsmassnahmen wie Observation, Telefonkontrolle und Audioüberwachung angeordnet worden waren. Diese waren von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Haftgericht bewilligt worden. Die Beschwerdekammer beurteilte sie im Nachhinein aber als nicht korrekt. Dieses Verfahren sei «extrem belastend gewesen», schreibt Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck nun in seinem Jahresbericht. Denn die Staatsanwaltschaft zog den Entscheid der Beschwerdekammer ans Bundesgericht weiter. «Dies führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft im Frühling 2016 innert einer Frist von 30 Tagen ganze sieben Beschwerden an das Bundesgericht verfassen musste», so Brodbeck. «Da solche Beschwerden, wenn sie intakte Erfolgschancen haben sollen, einen sehr grossen Aufwand verursachen, war dies ein Kraftakt erster Güte.» Zum Vergleich fügt er an: Durchschnittlich erhob die Staatsanwaltschaft bisher weniger als eine Beschwerde jährlich bei den Richtern in Lausanne.
  • Anhäufung von äusserst medienträchtigen Verfahren, welche den Umgang mit psychisch kranken und gleichzeitig gefährlichen Straftätern betreffen. Häufig würde es hier um die Prüfung gehen, ob in früheren Urteilen angeordnete Massnahmen (z. Bsp. Stationäre Therapien) abgebrochen, verlängert oder aber in eine Verwahrung umgewandelt werden sollen. Damit meint die Staatsanwaltschaft auch den Fall von St.-Ursen-Brandstifter Andres Z., der letzten Herbst schlussendlich auf freien Fuss gesetzt wurde. Auch Richterbeisser Kuno W. beschäftigte die Justiz.
    Obschon die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren gar nie die Verfahrensleitung innehat, könnten sie sehr grossen Aufwand verursachen.
  • Was bedeutet es, wenn der Oberstaatsanwalt von einem komplexen Verfahren spricht? Im Jahresbericht nennt Hansjürg Brodbeck ein Beispiel: Es geht um eine Gruppe von Personen, die über blosse Firmenmäntel Waren in Millionenhöhe bestellten, ohne zu bezahlen. «In dieses Verfahren sind 16 Beschuldigte und mehrere hundert Geschädigte involviert», so Brodbeck. «Die Verfahrensakten bestehen zur Zeit aus knapp 100 Bundesordnern.»
    «Da grundsätzlich jede beschuldigte Person das Recht hat, bei Beweiserhebungen anwesend zu sein, stellten sich einerseits praktische Probleme: theoretisch hätten bei jeder Befragung bis zu 24 Beschuldigte inklusive deren Anwälte, inklusive Privatkläger anwesend sein können.» Andererseits könne die Anwesenheit von Drittpersonen bei Befragungen eine einschüchternde Wirkung haben. «Um der Sache Herr zu werden, wurden die Teilnahmerechte nur denjenigen Beschuldigten gewährt, gegen die mit konkreten Belastungen gerechnet wurde.» Um Beeinflussungen zu vermeiden, konnten die Teilnahmeberechtigten die Befragungen vom Nebenraum aus durch einen Spiegel verfolgen. 44 Befragungen gab es, der Personalaufwand sei enorm gewesen.
  • Besonders herausfordernd war für die Staatsanwaltschaft die Entführung eines 12-Jährigen aus Gunzgen nach Deutschland. Es habe alles zum Schutz des Knaben unternommen werden müssen. Über lange Zeit hatte man keine Informationen über die aktuelle Situation von Täter und Opfer. Die Staatsanwaltschaft hatte aber Fotos des Täters von Überwachungskameras. Doch war es besser für den Knaben, diese zu veröffentlichen oder nicht? Man habe sich auf Annahmen verlassen müssen, so Brodbeck im Jahresbericht. «Dies verursachte einen enormen Druck. Entsprechend gross war die Erleichterung, als das Kind nach acht Tagen gefunden werden konnte.»
  • Die am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Doch auch heute kann die Staatsanwaltschaft das Ausmass dieser Mehrbelastung noch nicht präzise einschätzen. Bisher wurde ein Fall erstinstanzlich beurteilt. (ldu/lfl)