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Der Solothurner Regierungsrat begrüsst die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative, welche für die Kündigung von Staatsverträgen die gleiche Zuständigkeit wie für den Abschluss vorsieht.
Die Kündigung und Änderung von Staatsverträgen soll neu explizit im Parlamentsgesetz und im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz aufgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die gleichen Zuständigkeiten für die Kündigung oder Änderung von Staatsverträgen gelten wie für den Abschluss eines solchen Vertrages.
Dies bedeutet, dass die Kündigung wichtiger Staatsverträge der Genehmigung der Bundesversammlung und dem Referendumsrecht des Volkes unterliegen.
Der Regierungsrat beurteilt dies als sachgerecht.