In der Schweiz sollen auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Der Nationalrat will das Zivilgesetzbuch entsprechend anpassen. Der Regierungsrat ist – mit gewissen Einschränkungen – mit der Gesetzesänderung einverstanden.
Der Nationalrat will das Zivilgesetzbuch anpassen: Künftig sollen in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Mit dieser Änderung ist der Solothurner
Regierungsrat grundsätzlich einverstanden.
In der Vernehmlassung weist er aber darauf hin, dass es nun unumgänglich sei, dass Familienrecht jetzt auch umfassend zu revidieren. Dazu gehört etwa das Abstammungsrecht. Der Regierungsrat fordert, dass klar geregelt wird, dass ein Kind auch bei gleichgeschlechtlichen Eltern das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat.
Zudem bemängelt der Regierungsrat, dass die geplante Gesetzesänderung nicht klar regle, dass die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in das Institut der Ehe für Paare und deren allfällige Kinder
bedeutet. (SKS)