Kanton Solothurn
Regierungsrat stimmt Änderungen der Strafprozessordnung nur teilweise zu

In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz stimmt der Regierungsrat den Änderungen der Strafprozessordnung nur teilweise zu. In einigen wesentlichen Punkten lehnt er die Vorschläge ab.

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Der Regierungsrat lehnt die Vorschläge zur Änderungen der Strafprozessordnung in einigen wesentlichen Punkten ab. (Symbolbild)

Der Regierungsrat lehnt die Vorschläge zur Änderungen der Strafprozessordnung in einigen wesentlichen Punkten ab. (Symbolbild)

Keystone/AP/THOMAS KIENZLE

Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzesentwurf sieht Anpassungen von Be­stimmungen vor, deren Anwendung in der Praxis zu Schwierigkeiten oder ungewollten Ergebnissen führt. Der Regierungsrat befürwortet die Überprüfung der Strafprozessordnung auf deren Praxistauglichkeit, er ist jedoch der Ansicht, dass Änderungen nicht ohne ein dringendes Bedürfnis vorgenommen werden sollten.

Mit der Änderung der Strafprozessordnung wird unter anderem vorgeschlagen, die Ausnahmen vom Grundsatz eines doppelten Instanzenzugs auf kantonaler Ebene aufzuheben. Diese neue Regelung wird vom Regierungsrat abgelehnt, da sie zu Verfahrensverlängerungen und Mehraufwand für die Kantone führt. Nicht einverstanden ist er zudem mit der vorgeschlagenen Regelung zur Einsetzung der amtlichen Anwälte, wonach nicht mehr die Verfahrensleitung die amtlichen Anwälte auswählt, sondern eine von ihr unabhängige Stelle. Mit dieser Regelung wird ohne Not in die Organisationsautonomie der Kantone eingegriffen.

Der Regierungsrat befürwortet die Lockerung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr sowie die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts. Die vorgeschlagene Einschränkung des Anwendungsbereichs des Strafbefehlsverfahrens ist seiner Ansicht nach zu überdenken. Des Weiteren stimmt der Regierungsrat dem Bundesrat zu, dass eine Einschränkung der Teilnahmerechte dringend notwendig ist, um die Wahrheitsfindung zu erleichtern. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Einschränkung der Teilnahmerechte noch weitergehen sollte.

Auch die vorgesehene Regelung, dass unter gewissen Voraussetzungen Zivilansprüche im Strafbefehlsverfahren beurteilt werden können, wird vom Regierungsrat begrüsst, da sie im Interesse der Geschädigten liegt und der Effizienz der Justiz dient. Hingegen lehnt er die Einvernahmeverpflichtung ab einer gewissen Strafgrenze ab, da sie in vielen Fällen zu einer unnötigen Verlängerung des Verfahrens und zu Mehraufwand führt. Schliesslich erachtet er die vorgesehene Kompetenzerweiterung im Bereich der Sicherheitshaft bei nachträglichen Verfahren als sinnvoll.