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Versicherte sollen ihre Franchise nicht mehr auf den Gesundheitszustand abstimmen können. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative. Das Krankenversicherungsgesetz soll entsprechend angepasst werden. Der Regierungsrat ist dagegen.
Darum geht es: Wer eine höhere Franchise wählt, ist bereit, im Krankheitsfall mehr Kosten selbst zu tragen. Dafür erhält er Rabatte bei den Versicherungsprämien. Einzelne Versicherte senken die Franchise gezielt, wenn medizinische Eingriffe anstehen. Eine parlamentarische Initiative will dieses Verhalten nun unterbinden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat dazu einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet. Diese Vorlage sieht vor, dass Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, diese für drei Jahre beibehalten müssen. Dies auch bei einem Versicherungswechsel.
Der Regierungsrat spricht sich gegen die vorgesehene Änderung aus. Er äussert einerseits Bedenken, ob die vorgesehene Massnahme nötig ist und zweifelt andererseits daran, dass sie zu mehr Selbstverantwortung führt. Der Regierungsrat verweist auf einen Bericht des Bundesrats der zeigt, dass nur 0.17% aller Versicherten eine vorübergehende Senkung der Franchise vornehmen.
Zudem befürchtet er, dass eine dreijährige Bindung an die Wahlfranchise viele dazu motivieren wird, eher eine tiefere Franchise einzugehen. Würde dies eintreffen, könnten keine Einsparungen erreicht werden. Unter Umständen ergäben sich sogar Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Änderung des KVG dem Regierungsrat als nicht zweckmässig, er lehnt sie ab. (mgt)