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Der Bund will die Verordnung über die Vermögensverwaltung bei Beistandschaft oder Vormundschaft überarbeiten und praxistauglicher machen. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden.
Mit der Revision sollen einerseits redaktionelle und materielle Anpassungen sowie wichtige Präzisierungen für die Praxis vorgenommen werden. Andererseits sollen Anpassungen aufgrund von Veränderungen realer Umstände gemacht werden, teilt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit.
Der Regierungsrat befürwortet insgesamt die geplanten Änderungen. Die neuen Vorschriften erscheinen einfacher und praxistauglicher als die bisherigen Bestimmungen. Die Erläuterungen zur Bewilligung nach Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) erachtet er allerdings als unklar und widersprüchlich. Er wünscht sich diesbezüglich eine Präzisierung. (sks)
In der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) regelt der Bundesrat die Anlage und die Aufbewahrung von Vermögenswerten, die im Rahmen einer Beistandschaft oder einer Vormundschaft verwaltet werden. Für die Aufbewahrung von Wertschriften, Wertgegenständen und wichtigen Dokumenten ist der Beistand oder die Beiständin zuständig; die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beaufsichtigt sie dabei. Die Verordnung ist seit dem 01.01.2013 in Kraft. (sks)