Verordnung
Regierungsrat begrüsst zeitgemässe Verordnung zum Arbeitszeitgesetz

Mit der neuen Verordnung zum Arbeitszeitgesetz wird den aktuellen Bedürfnissen der Akteure des öffentlichen Verkehrs Rechnung getragen.

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KEYSTONE/GAETAN BALLY

Mit der Teilrevision wurde das Arbeitszeitgesetz (AZG) an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung angepasst. Gestützt auf die Gesetzesrevision muss auch die Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) revidiert werden.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Verordnungsänderung. Besonders positiv beurteilt er, dass neu auch die Pistenrettungsdienste, sowie die für die Präparierung, Instandhaltung, Überwachung und den Betrieb touristischer Sportanlagen zuständigen Dienste, der Verordnung unterstellt sind.

Zudem wird mit den flexibleren Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprochen. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.