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Durch die Vorlage des Bundesrates sollen die Leistungen und die Finanzierung der schweizerischen Altersvorsorge gesichert werden. Der Vorschlag betrachtet AHV und berufliche Vorsorge als Ganzes und will diese aufeinander abgestimmt reformieren.
In einer Vernehmlassung an das Bundesamt für Sozialversicherungen begrüsst der Regierungsrat den Entwurf des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020. Durch die Reform sollen die Leistungen und die Finanzierung der schweizerischen Altersvorsorge gesichert werden.
Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung präzisiert, hat die Reformvorlage dabei zum Ziel, die Leistungsniveaus der Versicherungszweige der ersten und zweiten Säule zu erhalten, besser zu koordinieren und den Versicherungsschutz auf breitere Bevölkerungskreise auszudehnen.
So befürworte der Regierunsrat ein einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer, die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Anpassung des BVG-Mindest-umwandlungssatzes und entsprechende Ausgleichsmassnahmen.
Weiter fordert der Regierungsrat, dass vereinzelt geprüft wird, ob die Umsetzung der neuen Bestimmungen nicht einfacher und für Versicherte nachvollziehbarer ausgestaltet werden kann.
Zu bemängeln habe der Regierungsrat, dass die Problematik der Kapitalbezüge aus der 2. Säule nicht aufgegriffen werde. So schlägt er vor, Barauszahlungen, Vorbezüge und Kapitalbezüge im BVG-Obligatorium einzuschränken.
Dies weil unter geltendem Recht häufig Geld der Vorsorge entzogen werde, dessen Ausfall durch die öffentliche Hand mit Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen aufgefangen werden müsse. (jvi)
Der erläuternde Bericht zur Reform Altersvorsorge 2020 kann eingesehen werden unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html