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Die Bewilligungspflicht für Solaranlagen gilt künftig nur noch für 10 Prozent der Gebäude im Kanton. Nämlich für all jene, die unter Schutz stehen – oder in einer Schutzzone liegen.
Seit dem 1. Mai dürfen schweizweit auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen ohne Baubewilligung errichtet werden. Dies gilt jedoch nicht bei Kulturdenkmälern von nationaler und kantonaler Bedeutung. Jetzt hat die Solothurner Regierung festgelegt, wo es weiterhin eine Baubewilligung braucht.
Neben den historischen Gebäuden in Solothurn, Olten und Balsthal gelte die Baubewilligungspflicht auch für die kantonal und kommunal geschützten historischen Gebäude, teilte die Regierung am Dienstag mit. Auch für Gebäude in der Juraschutzzone, in Ortsbildschutzzonen sowie in Gebieten von besonderer Schönheit und Eigenart muss zuerst um eine Bewilligung nachgesucht werden.