Der Solothurner Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der vorgesehenen Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu.
Der Anstoss für die punktuellen Anpassungen, welche zum besseren Funktionieren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beitragen sollen, ging von der 2010 in Interlaken durchgeführten Ministerkonferenz des Europarats aus.
Es handelt sich um einfach umzusetzende Massnahmen im Bereich der Organisation und des Verfahrens des Gerichtshofs, wie z.B. eine Verkürzung der Beschwerdefrist von heute sechs auf noch vier Monate.
Der Regierungsrat befürwortet die entsprechenden Änderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. (mgt)