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Ein 36-Jähriger hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Beschwerde eingereicht. Am Mittwoch hätte es zur Verhandlung vor dem Obergericht kommen sollen. Doch der Angeklagte zog seine Beschwerde zurück.
Heute hätte sich das Solothurner Obergericht mit einem Fall von qualifiziertem Raub mit Geiselnahme befassen müssen. Nun gibt es aber keine Verhandlung. Der Grund: Der 36-jährige Italiener, der gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt und vor Obergericht hatte ziehen wollen, hat seine Beschwerde zurückgezogen. Dies erklärt der Mediensprecher der Solothurner Staatsanwaltschaft, Jan Lindenpütz, auf Anfrage: «Er konnte das Urteil inzwischen offenbar akzeptieren.»
Verurteilt worden war der 36-Jährige im Sommer 2015 wegen qualifizierten Raubes, mehrfachen Raubes und qualifizierter Geiselnahme sowie kleinerer weiterer Delikte, wie Lindenpütz weiter informiert. Diese Straftaten verübte der Verurteilte im Herbst 2013. Im September hat er in einem Park in der Nähe der Zentralbibliothek Solothurn mehrere Personen beraubt und ihnen «unter Drohungen gegen Leib und Leben ein Messer an den Hals gehalten», so Mediensprecher Lindenpütz. Rund einen Monat später verübte der Mann beim Bahnhof Langendorf einen Raubüberfall auf zwei Jugendliche – auch diese Opfer bedrohte er mit einem Messer.
Der Mann war bereits Ende Oktober 2013 geständig. Wie die Kantonspolizei Solothurn damals mitteilte, sagte der Mann aus, er habe das Geld benötigt, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren (wir berichteten). Daraufhin folgte eine Strafanzeige. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Italiener im Juni 2015 zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon 18 Monate in bedingtem Vollzug, woraufhin der 36-Jährige Berufung einlegte. Diese hat er inzwischen zurückgezogen, womit der Prozess ausfiel. (NKA)