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Solothurn
Kanton Solothurn
Am Montag haben die Solothurner Behörden ein Verbot von privatem Feuerwerk erlassen. Die städtischen Feuerwerke sowie einige andere grössere mit Bewilligung sind weiterhin erlaubt. Das bereits verfügte Feuerverbot bleibt unverändert bestehen.
Es ist heiss. Eine Hitzewelle mit Temperaturen über 30 Grad erreicht die Schweiz. Mit ergiebigen und flächendeckenden Niederschlägen ist nicht zu rechnen, wodurch sich die Brandgefahr nochmals erhöht hat. Während der Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ab Montag, 17 Uhr, verfügt und dort neu selbst das Grillieren im Garten verboten ist, kommt es im Solothurnischen nicht ganz so weit.
Hier wird von einem absoluten Verbot abgesehen. In der befestigten Feuerstelle im Garten darf also am 1.August angefeuert werden. Weiterhin strikte verboten ist es, im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ein Feuer zu entfachen – ausser mit einem Gasgrill beispielsweise.
Es darf unter Einhaltung entsprechender Vorsichtsmassnahmen zu Hause mit einem Gas-, Elektro-, Holzkohle oder Einweggrill, im Cheminée oder einer Feuerschale grilliert werden:
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen,
- Funkenwurf beachten,
- Löschmittel bereit halten usw.
Am Waldrand oder an Fluss- und Seeufern dürfen keine fest eingerichteten Feuerstellen/Kochstellen mit Holz und/oder Kohlefeuerung sowie Cheminées (auch in und bei Waldhütten) benutzt werden. Zulässig ist hingegen das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden. (kps)
Was neu gilt, ist ein Feuerwerksverbot für Private, wie aus einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Solothurn hervorgeht. Die kantonalen Ämter hätten die Lage erneut beurteilt und seien zum Schluss gekommen, das bereits verfügte Feuerwerksverbot auszudehnen.
Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk ist im ganzen Kanton Solothurn ab sofort verboten, auch im Siedlungsgebiet. Es wird also nichts mit Raketen gen Himmel steigen lassen, Zuckerstöcke zünden oder den sich drehenden Sonnen im Quartier zuschauen. Zu trocken ist es derzeit in allen Regionen der Nordwestschweiz. Im Kanton gilt Gefahrenstufe 4 für Waldbrände – in unseren nördlichen Nachbarkantonen ist es sogar Stufe 5.
Aktiv Feuerwerksünder suchen wird die Kantonspolizei Solothurn nicht, wie es auf Anfrage heisst. «Wir setzen auf den gesunden Menschenverstand und die Vernunft der Bevölkerung», sagt Mediensprecher Bruno Gribi. Unterwegs sind die üblichen Patrouillen und aktiv werde man, wenn entsprechende Meldungen eingehen oder die Polizisten Verstösse gegen das Feuer- und/oder Feuerwerksverbot feststellen.
Erlaubt bleiben die bewilligungspflichtigen Feuerwerke der Städte und Gemeinden zum 1. August. Jedoch nur unter gewissen Auflagen der Kantonspolizei, die jeweils mit Brandschutzexperten die Lage vor Ort klärt. Am Schluss entscheiden im Kanton die Verantwortlichen der Feuerwerke aber selbst, ob diese stattfinden. (ldu)