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Der Solothurner Christoph Pfluger kämpft unverdrossen für seine Wahrheit – vor dem Presserat gab es allerdings einen Dämpfer.
«Das Coronavirus wird sich als nicht besonders gefährlich erweisen. Aber die Massnahmen dagegen werden drastische Folgen haben. Vermutlich verheerend – eine Art 11. September für die Menschheit.» Der dies schreibt, ist der 66-jährige Journalist Christoph Pfluger, Herausgeber von «Zeitpunkt», laut Eigendefinition eine Zweimonatszeitschrift «für intelligente Optimistinnen und konstruktive Skeptiker».
Das formulierte Pfluger, aufgewachsen und wohnhaft in Solothurn, vor rund einem halben Jahr. Und er ist streitbar wie eh und je. Letzte Woche, zum Zeitpunkt, da die Covid-19-Verordnung des Bundes auslief, hielt er fest: «Es gibt keine übertragbare Krankheit mehr, die von den ordentlichen Vollzugsorganen nicht bekämpft werden könnte. Und es besteht auch keine «erhöhte Ansteckungsgefahr». Auch wenn die «Pandemiemanager» mit «geschickter Schummelei» das Gegenteil behaupteten, wie er anfügte.
Pflugers fortgesetzter Aktivismus ist dem Kampf gegen den nahtlosen Übergang vom Notverordnungsrecht zum dringlichen Bundesgesetz geschuldet, das im Parlament derzeit kontrovers beraten wird. Und Pfluger ist einer der Köpfe des Referendums gegen das Covid-Gesetz. Am 6. Oktober beginnt die Unterschriftensammlung. Mehr als 20'000 Menschen wollten das Referendum gegen die Verlängerung des Notrechts schon heute unterstützen, schreibt Pfluger.
Nicht gelegen kommen dürfte dem «Zeitpunkt»-Herausgeber der Entscheid des Presserats über eine Beschwerde, die Pfluger gegen die «NZZ am Sonntag» geführt hat. Im Gefolge einer kritischen Berichterstattung hatte Pfluger moniert, er leugne die Existenz des Coronavirus nicht, sondern zweifle nur an der angeblich höheren «Übersterblichkeit» im Vergleich zu einer schweren Grippewelle.
Das sieht der Presserat anders: «Wer ein Heft verantwortet, im welchem Verschwörungstheorien diskutiert werden (. . .) und dieses Heft betitelt mit «Corona – das riesige Nichts», der muss davon ausgehen, dass der durchschnittliche Leser das so versteht, dass es dieses 'riesige Nichts' nicht gibt», heisst es in den Erwägungen.
Und weiter: Was die Feststellung der NZZ angehe, der Beschwerdeführer habe sich «in den Dunstkreis von Rechtsaussen begeben», sei Ähnliches festzuhalten. Wenn sich jemand auf den Plattformen von Verschwörungstheoretikern bewege, welche – je nach Bewertung – scharf rechtsnationalistische bis rechtsextreme Thesen verträten, dürfe man zu Recht von diesem Dunstkreis sprechen, befindet der Presserat. «Damit wird er nicht als Rechtsradikaler tituliert», steht in den Erwägungen auch. Und als solcher sei er auch nicht beschrieben worden. Entsprechend weist der Presserat die Beschwerde in Bausch und Bogen ab.
Für Pfluger offenbar kein Anlass, sich beirren zu lassen: «Nach den paar notrechtsfreien Stunden und Tagen geht die Arbeit also unverzüglich weiter. Ein Grund mehr, die sonnigen Tage besonders zu geniessen.»