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Warum soll die Polizei nicht mehr Überwachungsmöglichkeiten erhalten, wenn sie damit erfolgreicher ermitteln könnte? Den Widerstand der Anwälte erklärt Eveline Roos, Präsidentin des Solothurnischen Anwaltsverbandes.
Die Solothurner Anwälte warnen in Zusammenhang mit dem neuen Polizeigesetz vor einem «Überwachungsstaat». Sind dies nicht etwas gar drastische Worte?
Eveline Roos: Nein. Das Gesetz schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, um Personen völlig legal zu überwachen und vorzuladen, die sich nicht einmal verdächtig gemacht haben, etwas Verbotenes getan zu haben. Bisher wurde für solche Zwangsmassnahmen immer zumindest der Verdacht einer Straftat vorausgesetzt. Die Massnahmen mussten von einem Staatsanwalt angeordnet werden. Nur der Bundesnachrichtendienst hatte bisher die Kompetenz, unter bestimmten Voraussetzungen ohne Tatverdacht zu überwachen.
Welche Folgen hätte es, wenn das Gesetz wie geplant durchkäme?
Das kann man nicht allgemein beantworten. Es hängt entscheidend davon ab, wie oft und wie intensiv diese neuen Zwangsmassnahmen von der Polizei eingesetzt werden. Überspitzt kann man aber sagen, dass das Gesetz nun alles legalisiert, was vor nicht allzu langer Zeit zur Fichenaffäre geführt hat.
Was ist falsch daran, wenn die Polizei in gewisse Milieus Einblick haben will oder sehen will, was in Internet-Chaträumen abläuft?
Grundsätzlich muss man daran erinnern, dass es die Polizei nichts angeht, was Menschen in ihrem privaten Umfeld tun und lassen. Besteht hingegen der Verdacht, dass Straftaten vorbereitet oder begangen werden, dann kann die Polizei nach den Regeln der Schweizerischen Strafprozessordnung ermitteln. Diese wurde erst kürzlich revidiert, damit die Polizei verdeckt fahnden und ermitteln kann. Nach dem neuen Gesetz soll sie genau das auch ohne jeden Tatverdacht tun dürfen. Das ist ein klarer Schritt vom Rechtsstaat zum Polizeistaat.
Man kann auch sagen, Sie als Strafverteidiger müssen gegen die Gesetzesänderung sein. Sie holen quasi schon jetzt das Beste für Ihre Mandanten raus.
Das ist ein völlig falsches Verständnis unserer Rolle. Als Strafverteidiger und auch als Vertreter von Geschädigten und Opfern sind wir an die Spielregeln gebunden, die uns das Gesetz gibt. Wir bestimmen sie nicht. Würden wir an unsere eigenen Interessen denken, würden wir die neuen Zwangsmassnahmen natürlich begrüssen, denn sie garantieren uns neue Mandate. Anwälte sind aber auch Staatsbürger und als solche können wir die neuen Zwangsmassnahmen nicht gutheissen.
Google, Facebook: Wir alle werden viel transparenter. Spüren Sie als Anwälte, dass 30 Jahre nach der Fichenaffäre das Bewusstsein, sich gegen Eingriffe des Staates/Überwachungsmassnahmen wehren zu wollen, geringer wird?
Auch das kann man nicht allgemein beantworten. Auf der einen Seite gehen viele Menschen grosszügig mit ihren Daten um. Werden sie dann aber Opfer eines Missbrauchs, reagieren sie umso empfindlicher. Nicht bewusst sind sich viele, dass eben nicht nur Google oder Facebook Daten sammeln, sondern auch der Staat.
Wer sich nichts zuschulden lassen kommt, hat nichts zu fürchten: Warum lassen Sie diesen Satz nicht gelten?
Er ist nicht nur unsäglich naiv, sondern im Zusammenhang mit dem Polizeigesetz auch noch nachweislich falsch. Die neuen Überwachungsmassnahmen setzen eben gerade keine Straftat voraus, denn bei Tatverdacht gelten ausschliesslich und schweizweit dieselben Regeln, nämlich diejenigen der Strafprozessordnung. Die vorgeschlagenen Zwangsmassnahmen richten sich demgegenüber ausgerechnet und ausschliesslich gegen Personen, die sich eben gerade nichts zuschulden kommen liessen.
Die Anwälte warnen, dass die erhobenen Beweise teilweise vor Gericht nicht Bestand haben werden. Weshalb?
Zwangsmassnahmen, die ohne vorbestehenden Verdacht angeordnet und durchgeführt werden, widersprechen den Vorschriften der Strafprozessordnung. Sie gelten als widerrechtliche Beweisausforschung. Beweise, die auf diese Weise erhoben werden, sind grundsätzlich nicht verwertbar. Das gilt auch für die Folgebeweise. Sicher ist, dass sich in jedem Fall hochinteressante juristischen Fragen stellen werden, mit denen sich dereinst die Gerichte zu befassen haben werden.
In anderen Kantonen greifen ähnliche Gesetze. Warum sollte Solothurn abseitsstehen?
Weil die Stimmberechtigten im Kanton Solothurn liberaler und vor allem nicht so gleichgültig sind wie andere. (lfh)
Vernehmlassung Es ist einzig die FDP, die sich dagegen wehrt, dass die Polizei Mittel wie die verdeckte Fahndung und die verdeckte Vorermittlung erhält. Es sei ein «regelrechter Dammbruch hin zum Überwachungsstaat».
Die übrigen Parteien opponieren trotz «gewisser Restbedenken» (SP) nicht grundsätzlich. Es sei nämlich sinnvoll, wenn die Polizei in Chaträumen stöbern könne, etwa um Pädophile ausfindig zu machen. Allerdings kritisiert auch die CVP, «dass der rechtschaffene Bürger einen gewissen Schutz davor verdient, immer und überall» beobachtet zu werden. Auch die SVP warnt, dass «unbescholtene Bürger in regelrechten ‹fishing expeditions› systematisch überwacht werden.» Grüne, SP und FDP regen an, dass bei der verdeckten Fahndung das Haftgericht bereits viel früher als nach dem vorgesehenen Monat eine «rechtsstaatliche Beurteilung» der Zwangsmassnahme sicherstellen soll. (lfh)