Corona
«Uns ist kein Fall bekannt»: Das BAG weist Aussage des Kantons Solothurn zu Problemen mit Impftermin-Software zurück

Die Vergabe der Impftermine im Kanton Solothurn sorgt in der Bevölkerung für Verwirrung. Laut dem Gesundheitsamt gab es einen Fehler in der Software des BAG, der dafür sorgte, dass es Probleme bei der Vergabe der Termine gab. Das Bundesamt weist diese Aussage nun zurück.

Rebekka Balzarini
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Viele wollen sich impfen lassen und warten auf ihren Termin. (Archiv)

Viele wollen sich impfen lassen und warten auf ihren Termin. (Archiv)

Bruno Kissling

Eigentlich hätten in der vergangenen Woche im Kanton alle Personen, die sich im Januar und im Februar für einen Impftermin registriert haben, einen Termin erhalten sollen. Das klappte aber bis am Montag nicht, der Grund dafür war eine technische Panne. Das gab das kantonale Gesundheitsamt am Montag bekannt.

Man habe in der vergangenen Woche wie geplant gemäss dem Prinzip «First come, first served» Termine für Personen freigeschaltet, die sich im Januar und Februar registriert hätten. Ende Woche habe man aber festgestellt, dass gewisse dieser Termine nicht ausgelöst wurden.

«Im Rahmen unserer Abklärungen haben wir festgestellt, dass das Problem auf die Software des Bundes zurückzuführen ist. In enger Zusammenarbeit mit ihm konnten wir heute den Fehler beheben», hiess es in einer Stellungnahme. Nachdem der Fehler am Montag behoben werden konnte, wurden bis Dienstag 4000 weitere Impftermine vergeben.

Das Bundesamt für Gesundheit widerspricht

Gegen diese Darstellung wehrt sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Bereits am Montagabend schrieb das BAG: «Wir haben das System analysiert und festgestellt, dass kein Systemfehler vorliegt. Uns ist kein Fall einer blockierten Person bekannt.»

So nahm das BAG am Montagabend zu den Vorwürfen Stellung:

«Wir haben das System analysiert und festgestellt, dass kein Systemfehler vorliegt. Uns ist kein Fall einer blockierten Person bekannt. Tatsächlich warten Personen schon länger auf einen Termin. So hat sich eine Person am 14. Januar 2021 registriert, die noch keinen Termin bekommen hat. Dies ist aber kein Systemfehler, sondern korrekt. Solothurn hat zwar alle Impfgruppen grundsätzlich freigegeben. Allerdings erfolgt die Priorisierung entlang der definierten Gruppen. Solothurn kennt sechs Gruppen. Die erwähnte Person mit Registrierungsdatum 14.1. gehört zur Gruppe ‹others›, d.h. alle Personen aus den anderen Gruppen werden höher priorisiert und bekommen zuerst ihre Impftermine. Mit der zunehmenden Anzahl verfügbarer Dosen ist es sehr wahrscheinlich, dass schon bald auch die Personen der Gruppe ‹others› ihre Termine bekommen.»

Auf erneute Nachfrage präzisierte der Kanton Solothurn: Die Probleme seien an der Software «Soignez-moi» aufgetreten, über die sich die Bevölkerung für eine Impfung anmelden kann. Auch diese Aussage wies ein Sprecher des BAG in einem erneuten Telefongespräch zurück. Auch an der Software «Soignez-moi» seien keine Probleme bekannt, man werde sich mit dem Kanton Solothurn in Verbindung setzen. Allenfalls, so der Sprecher, liege ein Missverständnis vor.

Auf eine weitere Anfrage nimmt der Kanton Solothurn nur noch kurz Stellung zu einem möglichen Missverständnis. «Uns geht es hierbei nicht um Schuldzuweisungen», heisst es in de Antwort. «Sondern darum, dass wir das Problem in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BAG respektive mit der verantwortlichen IT-Fachperson vom Soignez-moi gelöst haben». Die Frage, wieso das BAG nichts von einer Störung im Kanton Solothurn weiss, bleibt unbeantwortet.

Das kantonale Gesundheitsamt geht weiterhin davon aus, dass alle Personen, die sich für eine Impfung registriert haben, bis Ende Juni mindestens ihre erste Impfdosis erhalten werden. Das Prinzip «First come, first served» funktioniere weiterhin, versichert das Amt einmal mehr.

Dadurch, dass bei Personen, die sich früh registriert hätten, die Termine nicht ausgelöst worden seien, sei der falsche Eindruck entstanden, dass die Reihenfolge nicht eingehalten worden sei. Die Termine für die früh registrierten Personen seien aber nicht anderweitig vergeben, sondern eben nur noch nicht besetzt worden.