Vereiste Scheiben
Nur ein kleines «Guckloch» in der Frontscheibe reicht nicht

Wer die Frontscheibe seines Autos nicht vollständig von Eis und Schnee befreit, bei dem steigt die Unfallgefahr. Zudem muss mit einer Busse, einer Anzeige oder sogar mit dem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.

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Die Frontscheibe muss komplett von Eis und Schnee befreit sein
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Das reicht nicht
Vereiste Scheiben

Die Frontscheibe muss komplett von Eis und Schnee befreit sein

Kapo SO

Die Nächte sind kalt, die Fahrzeugscheiben am Morgen vereist und die Zeit meistens knapp.

Angehörige der Kantonspolizei Solothurn hätten in den vergangenen Tagen mehrfach festgestellt, dass viele Autolenkende mit vereisten oder schneebedeckten Fahrzeugscheiben unterwegs waren, heisst es in einer Medienmitteilung.

Dabei sei vor der Fahrt nur ein kleines «Guckloch» der Frontscheibe frei gemacht worden. «Die Sicht ist dadurch stark eingeschränkt und das führt zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer», schreibt die Kantonspolizei.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass vor Fahrbeginn alle Fahrzeugscheiben vollständig von Eis und Schnee befreit werden müssen. «Planen Sie am Morgen genügend Zeit dafür ein», rät sie.

Nur so können Unfälle wegen eingeschränkter Sicht vermieden werden. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einer Busse, einer Strafanzeige oder sogar mit dem Entzug seines Führerausweises rechnen.

Die Polizei werde diesbezüglich weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen, heisst es. (ldu/pks)