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Nach dem JA zum Geldspielgesetz des Bundes sind die Kantone verpflichtet, ihre entsprechenden Bestimmungen anzupassen. Dabei geht es unter anderem um das Verfahren und die zuständigen Stellen für die Beitragsvergabe.
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) ist seit Januar 2019 in Kraft. Ziel des Gesetztes ist ein angemessener Schutz der Bevölkerung sowie die sichere und transparente Durchführung von Geldspielen. Das BGS erfordert von den Kantonen eine umfassende Anpassung der kantonalen Bestimmungen im Geldspielbereich. Neu sind die Kantone verpflichtet, das Verfahren, die zuständigen Stellen für die Beitragsvergabe und die Kriterien für die Beitragsgewährung in einem Gesetz festzusetzen. Bisher waren diese nur in einer Vollzugsverordnung geregelt.
Die Vorlage beinhaltet folgende Hauptpunkte:
Der Regierungsrat hat heute die Vernehmlassung zum neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz eröffnet. Diese dauert bis am 31. Januar 2020. (mgt)