Am 1. Juli tritt im Kanton Solothurn das neue Beschaffungsrecht in Kraft. Es gilt für die öffentlichen Beschaffungen auf Stufe Kanton und Gemeinden. Ein neuer Leitfaden soll die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen.
Das neue Beschaffungsrecht gilt im Kanton Solothurn ab dem 1. Juli und bringt unter anderem folgende Neuerungen:
Als Umsetzungshilfe für das neue Beschaffungsrecht liegt ein Leitfaden vor, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilt. Erarbeitet haben ihn der Verband Solothurner Einwohnergemeinden, der Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn sowie der Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband.
Mit dem «Leitfaden für Submissionen in den Gemeinden» steht den Gemeinden ein Arbeitsinstrument zur Verfügung, das auf die wichtigsten Fragen Antworten geben soll. Der Leitfaden soll gemäss Staatskanzlei zu einer offenen und transparenten Kommunikation mit Anbietern sowie zur gesetzeskonformen Durchführung von Vergabeverfahren beitragen.
Der Leitfaden sei praxisorientiert aufgebaut und enthalte zahlreiche Beispiele, Checklisten und weiterführende Links. So etwa auf den gesamtschweizerischen Beschaffungsleitfaden TRIAS, der zurzeit noch erarbeitet wird und die dazugehörigen Faktenblätter. (sks)