Gesundheitskosten
Nein zu Entlastung der Kassen auf Staatskosten, ja zu neuer Gesamtlösung

Die Krankenkassen machen Druck: Die Kantone sollen sich auch an den Kosten ambulanter Behandlungen beteiligen. Für die Solothurner Gesundheitsdirektorin Susanne Schaffner macht aber nur eine Gesamtlösung unter Einbezug der Langzeitpflege Sinn.

Urs Moser
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Gesundheitsversorgung

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Janine Müller

Wenn Finanzdirektor Roland Heim über den Staatshaushalt referiert, hebt er einen Kostentreiber jeweils besonders hervor: Die stationären Spitalbehandlungen, an deren Kosten sich die Kantone zu 55 Prozent beteiligen müssen. Den Kanton Solothurn kostet das mittlerweile um die 300 Millionen jährlich, fast die die Hälfte der Steuereinnahmen von den natürlichen Personen. Unbedingt abzuwehren seien darum Pläne, den Kantonen mit einer Beteiligung auch an den ambulanten Leistungen, die bislang zu 100 Prozent von den Krankenkassen bezahlt werden, noch mehr Kosten aufzubürden. Nun kommt aber die Gesundheitsdirektorenkonferenz und signalisiert genau hier ein Entgegenkommen: Man wäre bereit, auf die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen «aus einer Hand» mit Kantonsbeteiligung einzusteigen, wenn das EFAS genannte Projekt auch die Pflegekosten einbezieht.

Zum Start kostenneutral

Ein Widerspruch, herrscht Dissens unter den Kantonsvertretern und innerhalb der Solothurner Regierung? Mitnichten, sagt die Solothurner Gesundheitsdirektorin Susanne Schaffner. Auch sie habe sich in der (einstimmigen) Gesundheitsdirektorenkonferenz für eine solche Lösung ausgesprochen, und auch der Solothurner Gesamtregierungsrat stehe dahinter. Klar ist für Schaffner und den Gesamtregierungsrat dabei, dass der neue einheitliche Kostenverteiler zwischen Kantonen und Krankenkassen so definiert werden müsste, dass der Systemwechsel beim Start kostenneutral ist.
In der aktuellen Vorlage ist der Kostenverteiler so angesetzt, dass die Kantone 25,5 und die Kassen 74,5 Prozent übernehmen müssten. Es sei noch viel zu früh, um über einen Verteiler unter Einbezug der Pflegekosten zu sprechen, so die Solothurner Gesundheitsdirektorin. Man verfügt schlicht nicht über die Zahlen, um überhaupt das ganze Kostenvolumen unter Einbezug von frei praktizierenden Ärzten, Pflegeheimen, Spitexorganisationen etc. zu beziffern. Fest steht nur: Es geht schon bei jeder Veränderung hinter dem Komma um sehr viel Geld.

Entweder so oder gar nicht

Ganz klar: Der Druck für die Reform kommt von den Krankenkassen. Bei den stationären Leistungen ist zumindest eine gewisse Stabilisierung feststellbar, die ambulanten Leistungen nehmen dagegen überproportional zu. Die Verteilung der Kosten verschiebt sich also tendenziell zuungunsten der Kassen, was weitere Prämienschübe befürchten lässt.

Entlastet würden die Gemeinden

Eine Aufgabenentflechtung im Sozialwesen, über die der Kantonsrat demnächst beraten wird, sieht vor, dass die sogenannte Restkostenfinanzierung in der Pflege ganz zu den Gemeinden geht. Von einem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen mit einer höheren Beteiligung der Krankenkassen würden also die Gemeinden entlastet, nicht die Staatskasse. Bis die sogenannte EFAS-Vorlage entsprechend aufgegleist wäre, würde es aber seine Zeit dauern. Sie hätte somit laut Gesundheitsdirektorin Susanne Schaffner weder einen Einfluss auf die vorgezogene Aufgabenentflechtung im Sozialwesen noch auf die ebenfalls bereits eingeleitete generelle Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

Klar steigend ist die Tendenz aber auch beim Aufwand in der Langzeitpflege. Und weil es hier keinen proportionalen Verteilschlüssel gibt, sondern die Beteiligung der Krankenkassen gesetzlich auf einen fixen Frankenbetrag limitiert ist, trägt die öffentliche Hand mit der sogenannten Restkostenfinanzierung bei Kostensteigerungen das volle Risiko. Ein Umstand, den die Kantone schon lange kritisieren. Und einer, der sich noch viel gravierender als schon heute auswirken wird, wenn die sogenannten Babyboomer ins hohe Alter kommen, gibt Susanne Schaffner zu bedenken.
Der Vorschlag, unter der Bedingung auf die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen einzusteigen, dass die Langzeitpflege einbezogen wird, ist für die Solothurner Gesundheitsdirektorin darum nicht bloss ein Kompromiss. Vielmehr eine ultimative Forderung: «Entweder so oder wir belassen es wie es ist, was auch unbefriedigend wäre», sagt Susanne Schaffner.

Mehr Effizienz und Transparenz

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz selbst verkauft ihr Angebot zwar als Entgegenkommen gegenüber den Krankenkassen und der Gesundheitskommission des Nationalrats, die über der EFAS-Vorlage brütet. Regierungsrätin Schaffner sieht darin aber auch eine Chance für die Kantone. Zu den Bedingungen gehört, dass man in einer nationalen Tariforganisation für den ambulanten Bereich paritätisch vertreten wäre. Auf der anderen Seite verspricht man sich durch den Einbezug der Pflege hier auch mehr Druck von den Kassen auf mehr Effizienz und Transparenz in den Organisationen. Kurzum: Mit einer einheitlichen Finanzierung aller Gesundheitsleistungen allein ist zwar noch nichts zur Dämpfung des Kostenwachstums erreicht, aber die verschiedenen Akteure würden eher am gleichen Strick in die gleiche Richtung ziehen. «Eine Gesamtlösung würde Sinn machen, alles andere geht immer zulasten einer bestimmten Gruppierung», sagt Susanne Schaffner.
Diese Haltung hat die Solothurner Regierung in ihrer Vernehmlassung der Gesundheitskommission des Nationalrats übrigens bereits vergangenen September kundgetan: Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen «aus einer Hand» sei wie dargelegt auszugestalten, andernfalls sei gar nicht auf die EFAS-Vorlage einzutreten.