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Kanton Solothurn
Der Regierungsrat bewilligt den Nutzungsplan für einen Windpark auf dem Grenchenberg und das zugehörige Rodungsgesuch. Dagegen erhobene Beschwerden und Einsprachen lehnt er ab.
Der Energieversorger SWG Grenchen will auf dem Grenchenberg eine Anlage mit sechs Windenergieanlagen errichten, wie im kantonalen Richtplan seit 2011 als möglich erachtet. Gegen den Teilzonen-, Gestaltungs- und den Erschliessungsplan sowie gegen das Rodungsgesuch gingen mehrere Einsprachen ein. Der Gemeinderat der Stadt Grenchen hatte Einsprachen gegen die Nutzungsplanung bereits Ende Juni 2015 abgewiesen oder war nicht darauf eingetreten. Er überwies die Nutzungspläne einstimmig an den Regierungsrat zur Genehmigung.
Beim Regierungsrat gingen dann fünf Beschwerden ein, von denen eine zurückgezogen wurde und bei zweien der Kostenvorschuss nicht oder zu spät geleistet wurde, weshalb man nicht darauf einging. Der Verein «Pro Grenchen» hatte eine Sammelbeschwerde von 153 Personen aus Bettlach und Grenchen eingereicht, auf die der Regierungsrat schon im Januar diesen Jahres nicht eingetreten war. Diese Personen seien nicht zu einer Beschwerde legitimiert, da sie vom Projekt nicht mehr betroffen seien als andere Grenchner oder Bettlacher. Inzwischen ist dieser Rechtsstreit vor Bundesgericht gelandet.
Die einzige, noch hängige Beschwerde hatten der Schweizerische und der Solothurnische Vogelschutzverband gemeinsam eingereicht. Die Planung sei nicht zu genehmigen, Anliegen des Vogel- und Fledermausschutzes standen dabei im Zentrum.
Es sei zwar bekannt, dass Vögel und Fledermäuse den Windenergieanlagen zum Opfer fallen. Der Regierungsrat stufte an seiner Sitzung das Projekt als gesamtes jedoch als umweltverträglich ein, wies die Beschwerde ab und genehmigte die Planung und die Rodungen. Zum Schutz der Vögel und Fledermäuse verfügte er aber weitergehende Schutz- und Ersatzmassnahmen, als bereits vorgesehen. Das bedeute ein vertieftes Monitoring und eine Ausweitung der Zeitdauer für die Rapportierungspflicht, erklärt Rudolf Eng vom Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartements auf Anfrage.
Die Projektanten wollten die Anlagen mit dem bereits installierten Radarsystem «Birdscan» auch für Fledermausbewegungen steuern, was der Regierungsrat als nicht zielführend erachte und deshalb auf fixen Abschaltzeiten bestehe, wenn bestimmte Voraussetzungen – die entsprechende Jahreszeit und Temperatur, Tag oder Nachtzeit – erfüllt sind, in denen Fledermäuse besonders häufig fliegen. Falls Birdscan zu denselben Ergebnissen führen sollte, könne man die Sache später neu beurteilen, so Eng. Bei der Gesamtbeurteilung des Projekts sei nicht zuletzt die vom Volk abgesegnete Energiestrategie 2050 von Bedeutung gewesen, hiess es in der entsprechenden Medienmitteilung der Regierung.
Elias Meier, Co-Präsident von ProGrenchen, zeigte sich wenig erfreut über den Entscheid. Bis heute habe es jede Instanz verpasst, den von den Projektanten bezahlten Umweltverträglichkeitsbericht kritisch und vertieft zu hinterfragen. Ohne sich auch nur oberflächlich mit dem Inhalt der Beschwerde auseinanderzusetzen, sei diese abgelehnt worden. Vom neuen Regierungsrat erwarte er mehr Seriosität.
Bevor allerdings gebaut werden kann, muss der Entscheid des Bundesgerichts und ein möglicher Weiterzug des Entscheides ans kantonale Verwaltungsgericht abgewartet werden. Auch die erforderlichen Baubewilligungen fehlen noch.