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Kanton Solothurn
Dies war für Handelskammer-Direktor Daniel Probst schon am Tag der bitteren Abstimmungsniederlage klar: «Eine Gewinnsteuer von 16 Prozent kommt nicht infrage.» Er schlug damit nach der gescheiterten 13-Prozent-Strategie raschestmöglich einen Pflock für die Neuauflage der Steuervorlage ein.
Und dies mit gutem Grund. Der Plan B, den die Regierung schon vor dem 19. Mai in der Schublade hatte, sah just diese 16 Prozent vor. Jene Gewinnsteuerbelastung also, welche die Städte Olten und Grenchen im Vorfeld letztlich erfolglos propagiert hatten.
Und nun? Die Regierung wird die überarbeitete Steuervorlage noch vor den Sommerferien präsentieren. Doch mit welchen Justierungen? Das ist einstweilen offen. Dafür hat die Handelskammer schon einmal dargelegt, wie sie es gerne hätte. Im jüngsten «Wirtschaftsflash», dem Magazin der Solothurner Wirtschaft, schreibt Probst: «Mit einem Steuersatz von 14 Prozent sollte ein grosser Teil der Statusgesellschaften gehalten werden können.» Jene Unternehmen also, die bisher von Vorzugskonditionen profitierten und nach dem deutlichen Ja zur eidgenössischen Steuerreform mit AHV-Finanzierung künftig gleich besteuert werden wie alle anderen.
Für Handelskammer-Direktor Probst ist klar: «Als Vorbild für den Steuersatz könnte der Nachbarkanton Basel-Landschaft dienen.» Immerhin hätten sich die Sozialdemokraten – vehemente Gegner der 13-Prozent-Lösung im Kanton Solothurn – im dortigen Parlament mit einer Senkung des Steuersatzes auf 14,2 Prozent einverstanden erklärt, führt Probst ins Feld. Und die Grünen hätten sogar mit 13,94 Prozent leben können. Gründe genug für die Handelskammer, die 14-Prozent-Lösung auch für den Kanton Solothurn zu favorisieren. «Voraussetzung ist dann allerdings», so Probst, «dass die Gewinnsteuer-Entlastung für den Sonderabzug bei Forschung und Entwicklung und für die Patentbox auf die maximal zulässigen 70 Prozent ausgeweitet wird.» Zur Erinnerung: Der Teil des Unternehmensgewinns, der auf Patente und vergleichbare Rechte zurückzuführen ist, wird künftig ermässigt besteuert. Zudem sollen Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dafür erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, neben den effektiven Kosten steuerlich einen zusätzlichen Abzug der entsprechenden Kosten vorzunehmen.
Und was ist mit den flankierenden Massnahmen im Sozial- und Bildungsbereich, welche die abgelehnte Steuervorlage vorsah? «Vielleicht ist hier weniger mehr», sagt Probst. Was er damit meint, ist: Der Kreis der Personen, die von den «Flankierenden» profitiert hätten, wäre vergleichsweise klein gewesen. Oder, umgekehrt formuliert: Massnahmen, von denen mehr Bürgerinnen und Bürger etwas hätten, könnten erfolgversprechender sein. Wobei sich die Handelskammer nicht auf konkrete Vorschläge festlegt.
Fest steht für sie dafür, dass die Ausfinanzierung der Gemeinden «unbedingt ein Teil der Vorlage bleiben muss». Ebenso wie die erhöhte Autonomie der Gemeinden bei der Festlegung des Steuerfusses für juristische Personen. Und klar ist für die Handelskammer ebenfalls, dass die Mehrbelastungen, die aus den flankierenden Massnahmen für die Einzelunternehmen resultiert hätten, eliminiert werden müssen. Es sei «offensichtlich», so Probst, «dass diese – in Kombination mit der Stimmfreigabe der SVP – zum Nein beigetragen hätten. Also: Verzicht auf die Erhöhung der Kinderzulagen – und der Vermögenssteuern. On verra.