Kantonsrat
Mittel für Prämienverbilligung werden nicht aufgestockt

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag den Kantonsanteil an die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2018 auf 69,8 Millionen Franken festgelegt. Eine von der SP-Fraktion vorgeschlagene Erhöhung um 14 Millionen lehnte der Rat ab.

Urs Moser
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Das Solothurner Kantonsparlament hat am Dienstag den Kantonsanteil an die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2018 auf 69,8 Millionen Franken festgelegt. Gaetan Bally/Keystone

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Dienstag den Kantonsanteil an die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2018 auf 69,8 Millionen Franken festgelegt. Gaetan Bally/Keystone

KEYSTONE

Vom Bund erhält der Kanton Solothurn 87,3 Millionen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Kanton steuert die gesetzlich vorgesehenen 80 Prozent davon bei, also 69,8 Millionen. Macht insgesamt 157,1 Millionen Franken, die nächstes Jahr für die Verbilligung der Krankenklassenprämien zur Verfügung stehen.

Viel Geld zwar, aber es gibt ein Problem: Der Löwenanteil geht an die Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen, zur Deckung von Verslustscheinen säumiger Prämienzahler müssen 10 Millionen aufgewendet werden. Um die Prämienlast für Personen «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» zu lindern, die ansonsten nicht vom Staat unterstützt werden, bleiben so 2018 nur 36 Millionen übrig. Dieses Jahr waren es noch 50 Millionen.

Für die SP ist klar: So kann man bei der Prämienverbilligung nicht mehr von einem effektiven Mittel sprechen, um den unteren Mittelstand zu entlasten. Und das wäre das erklärte und auch bundesgesetzlich festgehaltene Ziel des Prämienverbilligungssystems.

Die SP beantragte deshalb, der Kantonsrat solle von seiner Kompetenz Gebrauch machen und die Mittel um 14 Millionen aufstocken, damit 2018 wenigstens gleichviel Spielraum für die «ordentliche» Prämienverbilligung bleibt wie im laufenden Jahr. «Wir lehnen es entschieden ab, auf dem Buckel der Armen zu sparen», erklärte Sprecherin Luzia Stocker (Olten).

Für Barabara Wyss Flück (Grüne, Solothurn), kommt es einer Missachtung des Volkswillens gleich, die Mittel nicht aufzustocken, da eine Kürzung der Prämienverbilligung 2015 vom Stimmvolk klar abgelehnt wurde. «Es kann nicht sein, dass wir den Kreis der Berechtigten immer mehr einschränken», so die Sprecherin der Grünen.

Ein klassisches Dilemma

Es nützte alles nichts, Unterstützung für das Anliegen kam aus dem bürgerlichen Lager einzig von Susan von Sury (CVP, Feldbrunnen). Sie sprach von einer «fatalen und traurigen Situation» und nannte es ein «Armutszeugnis», dass der Kanton nicht mehr Mittel für die individuelle Prämienverbilligung bereitstellt. Die klare Mehrheit gewichtete aber die finanzpolitisch nach wie vor angespannte Lage des Kantons höher als das sozialpolitisch an sich weitgehend unbestrittene Anliegen: Der Kantonsrat lehnte es mit 60 : 31 Stimmen ab, den Kredit aufzustocken.

Man befinde sich in einem klassischen Dilemma, meinte dazu CVP-Präsidentin Sandra Kolly (Neuendorf): Man sollte eigentlich mehr Familien entlasten können, aber immer mehr Geld ins System zu pumpen löse das Problem nicht. Kolly warf den Bundespolitikern mangelnden Willen vor, etwas gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu unternehmen.

«Augenwischerei»

Von Symptombekämpfung war in mehreren Voten die Rede: Man ist auf der bürgerlichen Seite nicht bereit, den Kantonshaushalt immer stärker mit Ausgaben zu belasten, auf deren Wachstum man selber wenig bis keinen Einfluss hat. Es sei naiv zu glauben, mit mehr Mitteln für die Prämienverbilligung würde ein Problem gelöst, meinte SVP-Sprecher Tobias Fischer (Hägendorf). Es sei nun einmal eine Tatsache, dass der Kanton alles andere als im Geld schwimmt, den SP-Antrag nannte er vor diesem Hintergrund «absolut unverantwortlich».

Daniel Cartier (FDP, Gretzenbach) gab zu bedenken, dass die Ausgaben für die Prämienverbilligung in den letzten Jahren stärker gestiegen seien als die Prämien selber. Es sei nun einmal die gesetzliche Pflicht, dass man sich bei der Verteilung der verfügbaren Mittel auf die Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zu konzentrieren
habe.

Die finanzpolitischen Realitäten höher zu gewichten als die sozialpolitische Zielsetzung, den Kreis der Bezugsberechtigten nicht immer mehr einzuschränken, entsprach zwar auch dem Willen des Regierungsrats. Gesundheits- und Sozialdirektorin Susanne Schaffner (SP) nahm aber trotzdem kein Blatt vor den Mund: Für die Betroffenen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren, sei es eine Augenwischerei, auf Reformen im Gesundheitswesen zu verweisen, die nicht von heute auf morgen greifen. «Alle stehen der Situation ziemlich ohnmächtig gegenüber», meinte die Regierungsrätin.

Das von ihr aufgezeigte Szenario illustriert wie ohnmächtig: Mit weniger freien Mitteln für die individuelle Prämienverbilligung werden die Kosten zur Deckung von Verlustscheinen weiter zunehmen und damit der Spielraum in der Prämienverbilligung noch enger.