McDonalds Zuchwil
Messerstecher vom McDonalds Zuchwil vor dem Obergericht

Nach dem Märetfest 2008 wurde ein damals 16-Jähriger im McDonald's in Zuchwil bei einer Schlägerei mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Der Verurteilte legte Berufung gegen das Urteil ein. Heute stand er vor dem Obergericht.

Daniel Rohrbach
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Opfer bei Messerstecherei (Symbolbild)

Opfer bei Messerstecherei (Symbolbild)

Keystone

Nach dem Märetfest 2008 wurde ein damals 16-Jähriger im Mc Donald's in Zuchwil bei einer Schlägerei mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Stach dabei der Täter unbeabsichtigt oder mit Vorsatz zu? Dieser Frage musste heute das Obergericht nachgehen.

Der Messerstecher wurde im März 2010 vom Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 44 Monaten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

«Im Affekt mitgenommen»

An der Appellationsverhandlung von Oberrichter Daniel Kiefer zum Tathergang befragt, erklärte der heute 24-jährige Luca Z.* mehrmals, er habe in jener Nacht «definitiv» nicht die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. Z. wohnte damals ganz in der Nähe des McDonald's. Als er die Schreie seines Bruders hörte, griff er in der Küche zu einem Messer und eilte zum Ort der Auseinandersetzung.

Warum er denn ein Messer mitgenommen habe, wollte Oberrichter Marcel Kamber wissen. «Ich habe es im Affekt mitgenommen. Ich wusste ja nicht, was dort abgeht.» Er sei nur seinem Bruder zu Hilfe geeilt und habe schlichten wollen. Und warum er denn ein Messer eingesetzt habe? «Ich habe es nicht eingesetzt, ich habe es nur hervorgenommen und damit herumgefuchtelt. Ich habe gar nicht gemerkt, dass das Messer in ihn eingedrungen ist.»

Staatsanwalt Martin Schneider taxierte die Aussagen von Z. als «Wischiwaschi». Das Herumfuchteln sei von keinem Zeugen gesehen worden. Dass er bewusst, wenn auch glücklicherweise nur zögerlich zugestossen habe, gehe daraus hervor, dass er später zu seinem Bruder und dessen Kollegen gesagt habe: «Ich glaube, ich habe einen abgestochen.»

«Beweislage nicht klar»

Für Opferanwalt Jean-Claude Cattin waren die Aussagen von Z. nichts anderes als «ein Herauswinden». Er habe nur Selbstmitleid und wolle sich aus der Verantwortung stehlen. Die 44 Monate Freiheitsstrafe seien an der unteren Grenze, er bitte daher das Obergericht um eine Bestätigung des Urteils.

Pflichtverteidiger Hans Schatzmann beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt auf zwei Jahre. Und zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung. Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung sei Z. dagegen freizusprechen. Es gäbe keine Hinweise dafür, dass er jemanden verletzen oder gar habe töten wollen. «Die Beweislage, dass er hinterhältig und aktiv zugestochen hat, ist nicht klar.»

Das Obergericht wird sein Urteil voraussichtlich morgen bekannt geben.

*Name geändert