Solothurner Regierung
Mehr Sicherheit dank verbessertem Informationsaustausch

Der Bund will im Bereich Informationsaustausch zwei EU-Verordnungen übernehmen. Gleichzeitig legt er entsprechende Umsetzungsbestimmungen vor. Der Informationsaustausch in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei wird damit verbessert. Der Regierungsrat begrüsst diesen Schritt.

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Allen voran Grenzkontroll- und Polizeibehörden sind auf die rasche Verfügbarkeit aller in den verschiedenen Systemen erfassten Informationen angewiesen.

Allen voran Grenzkontroll- und Polizeibehörden sind auf die rasche Verfügbarkeit aller in den verschiedenen Systemen erfassten Informationen angewiesen.

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Assoziierungsabkommen steht den Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen das Zugriffsrecht auf verschiedene Informationssysteme der EU zu. Die fehlende technische Verknüpfung dieser Systeme erschwert den zur Aufgabenerfüllung nötigen Informationsaustausch. Allen voran Grenzkontroll- und Polizeibehörden sind auf die rasche Verfügbarkeit aller in den verschiedenen Systemen erfassten Informationen angewiesen. Die EU-Verordnungen enthalten konkrete Massnahmen zur Verbesserung erkannter Mängel. Durch technische Verknüpfung wird die Verknüpfung zwischen den Informationssystemen hergestellt. Der unterschiedlich definierte Umfang der Zugriffsrechte der einzelnen Behörden bleibt unverändert.

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen gesetzlichen Umsetzungsbestimmungen, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heisst. Dies, «zumal der Informationsaustausch in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz leisten».

Der Zugriff über ein zentrales Suchportal ermögliche ein effizienteres Abrufen von Daten. Zudem sei selbst bei Dringlichkeit sichergestellt, dass der zuständigen Behörde alle erfassten und für sie wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen würden.

Die Behörden seien in der Lage, die im konkreten Einzelfall erforderliche und geeignete Massnahme anzuordnen. Der Regierungsrat unterstützt auch die weiteren Massnahmen wie die Schaffung eines gemeinsamen Dienstes zum Abgleich biometrischer Daten, eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten von Drittstaatenangehörigen und eines Detektors für Mehrfachidentitäten zur Bekämpfung von Identitätsbetrug. Diese sind zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz nötig und geeignet. Die vorgesehenen Datenschutzvorgaben sind konsequent umzusetzen.

Die Umsetzung ist auf Bundes- und Kantonsstufe mit finanziellem und personellem Mehraufwand verbunden. Neben technischen Anpassungen verschiedener kantonaler Anwendungen, insbesondere zur Anbindung an das Europäische Suchportal, sind auch auf operativer Stufe Anpassungen erforderlich. Dies gilt vorwiegend für die Polizei- und Grenzkontrollbehörden, denen verschiedene neue Kontrollaufgaben zugewiesen werden, sowie für die kantonalen Datenaufsichtsbehörden. Bei der Polizei Kanton Solothurn, die auch zur Durchführung der Grenzkontrollen an der Schengen-Aussengrenze am Flughafen Grenchen verantwortlich ist, wird die Umsetzung in doppelter Hinsicht zu einem personellen und finanziellen Mehraufwand führen.

Der Regierungsrat ersucht den Bund um eine frühzeitige Einbindung der Kantone in die technischen und operationellen Anpassungsarbeiten. (sks)