Kanton Solothurn
Mehr Kontrolle über eigene Daten – Bund will mehr Pflichten für Datenanbieter

Der Bund will das Gesetz über den Datenschutz überarbeiten. Der Solothurner Regierungsrat stimmt der Stossrichtung der Totalrevision grundsätzlich zu. Einige Punkte sind aus seiner Sicht allerdings zu überarbeiten.

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Der Regierungsrat begrüsst die Anpassungen, soweit sie erforderlich sind um weiterhin von der EU als Staat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt zu werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Anpassungen, soweit sie erforderlich sind um weiterhin von der EU als Staat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt zu werden.

Keystone

In seiner Sitzung vom 4. April 2017 hat Regierungsrat Stellung bezogen zum

  • Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderungen weiterer Erlasse zum Datenschutz;
  • Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz von Personendaten im Bereich der Strafverfolgung und der Rechtshilfe in Strafsachen
  • Entwurf zur Revision des Übereinkommens SEV 108 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Das Datenschutzrecht der Schweiz soll mit den geplanten Änderungen weiterentwickelt werden. Die betroffenen Personen erhalten mehr Kontrolle über ihre Daten. Gleichzeitig werden die Pflichten der verantwortlichen Datenbearbeiter ausgebaut.

Der Regierungsrat begrüsse die Anpassungen, soweit sie erforderlich sind um weiterhin von der EU als Staat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt zu werden, heisst es in einer Mitteilung am Dienstag.

Keine Lockerung des Arzt – und Anwaltsgeheimnisses

Gewisse Änderungsvorschläge des Bundes sollten aber aus Sicht des Regierungsrates überarbeitet werden: Die vorgeschlagene Regelung für den Umgang mit Daten von verstorbenen Personen vermag nicht zu überzeugen.

Kritisch äussert er sich insbesondere zu der vorgesehenen Lockerung des Arzt- und Anwaltsgeheimnisses gegenüber den Angehörigen von Verstorbenen.

Neue Strafbestände nicht zielführend

Weiter sieht der Entwurf umfangreiche neue Straftatbestände vor und versucht die Vollzugsdefizite des Datenschutzrechtes mit Strafandrohungen zu beheben.

Die Strafbestimmungen richten sich hauptsächlich gegen die natürlichen Personen, die in den datenbearbeitenden Unternehmen arbeiten. Ihnen drohen Bussen bis zu 500'000 Franken bei Vorsatz und bis 250'000 Franken bei Fahrlässigkeit. Das vorgesehene Sanktionssystem gehe jedoch in die falsche Richtung.

Es sei fraglich, ob diese Strafbestimmungen dazu führen, dass die Datenschutzbestimmungen besser umgesetzt werden. Viele der einzelnen Straftatbestände seien viel zu allgemein umschrieben und würden im Vollzug grosse Probleme bereiten.

Es sei zu befürchten, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte mit dem Vollzug der neuen Strafbestimmungen zeitlich erheblich belastet werden.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es ist nicht primär Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist, für die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen zu sorgen. (jak)