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«Man muss die Schraube wirklich anziehen»: Wie drei Coiffeusen auf den Corona-Lockdown reagieren

Aufgrund der vom Bund verordneten Massnahmen sind auch die Coiffeursalons von der Schliessung betroffen. Drei Inhaber aus dem Kanton Solothurn erzählen, wie sie mit der momentanen Situation umgehen. Ein zumindest kleiner Erwerb für alle drei Betriebe: Das Bereitstellen von Haarfarbe.

Nadja Senn
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Momentan ein Bild der Unmöglichkeit: Coiffeurgeschäfte können keine Kundschaft mehr empfangen.

Momentan ein Bild der Unmöglichkeit: Coiffeurgeschäfte können keine Kundschaft mehr empfangen.

Sandra Ardizzone

«Man muss die Schraube einfach wirklich anziehen»

Kerstin Schlup, Inhaberin von Coiffeur Création Marc, Grenchen Schlup betreibt einen Coiffeursalon mit vier Mitarbeitern.

Kerstin Schlup, Inhaberin von Coiffeur Création Marc, Grenchen Schlup betreibt einen Coiffeursalon mit vier Mitarbeitern.

Grenchner Stadtanzeiger

Die getroffenen Massnahmen seien zwar korrekt und notwendig, meint Kerstin Schlup, jedoch gäbe es für die Friseursalons keine Ausweichmöglichkeit auf beispielsweise Lieferdienst. «Jetzt müssen wir einfach hoffen, dass wir über die Runden kommen, mit den Erwerbsersatzanträgen und dem Kredit.» Den Kontakt zu ihren Kunden hält Schlup über Direktanrufe oder Email. Auf Gutscheine setzt die Inhaberin von «Création Marc» in Grenchen nur bei vierstelligen Beträgen – alles andere bedeute lediglich eine Verschiebung der Einnahmen. Wenn eine Kundin den Haaransatz nachfärben wolle, so stelle das Unternehmen die Farbe noch bereit, damit der Kunde diese im Briefkasten abholen könne. Der daraus resultierende Ertrag sei jedoch kaum als ein solcher zu bezeichnen.

Trotz der klaren Verordnung des Bundes, die Hausbesuche untersagt, erhält der Coiffeursalon meist täglich eine Anfrage, ob diese nicht doch möglich seien. Obwohl Schlup strikt ablehnt und der Meinung ist, dass die Frisur schliesslich auch einmal vier Wochen warten könne, werde ihr trotzdem oft Unverständnis entgegengebracht. Einmal habe eine Pflegerin angerufen, die kein Verständnis für die Schliessung der Geschäfte hatte, da sie selbst ja auch weiterarbeite. «Man erlebt viel.»

Ein Lob spricht Schlup dem Kanton Solothurn aus: Man könne schnell und unkompliziert die 2000 Franken Soforthilfe für kleine KMU beantragen. Gleichzeitig kämpfe vor allem der Zentralverband Coiffuresuisse für die Geschäfte. Insgesamt bleibt die Inhaberin des Grenchner Coiffeursalons optimistisch: «Wir werden es auch schaffen, wenn alle sich zusammenreissen.» Für den kommenden Monat habe Schlup bereits die nötigen Anträge gestellt, und auch der Vermieter zeige sich bezüglich einer späteren Zahlung kulant. «Natürlich gibt es einen tiefen Einschnitt und auch bei uns viele Arbeitsstellen, die auf dem Spiel stehen. Aber wenn die Zahlungen kommen, geht das schon. Man muss die Schraube einfach wirklich anziehen.» Vor allem sei es aber wichtig, mit denjenigen Menschen zu sprechen, denen man Zahlungen leisten müsse.

«Es hat mich einfach «iischaut verwütscht»

Laura Rubino-Tschaggelar, Inhaberin der Salons Hair Fashion, Grenchen/Solothurn Die Inhaberin beschäftigt in ihrem Salon sieben Angestellte.

Laura Rubino-Tschaggelar, Inhaberin der Salons Hair Fashion, Grenchen/Solothurn Die Inhaberin beschäftigt in ihrem Salon sieben Angestellte.

zvg

Insgesamt kam die vom Bund verordnete Schliessung für Laura Tschaggelar überraschend: «Eigentlich hat es mich eiskalt erwischt. Man hat vielleicht etwas vermutet – aber nicht, dass es so schnell so weit kommt.» Sie habe aber sofort Kurzarbeit beantragt und die Bewilligung bereits erhalten. Jetzt folge aber noch relativ viel Bürokratie, da nun Lohn- und Stundenjournals ausgewiesen und zusammengetragen werden müssten. «Dafür habe ich aber auch Verständnis.»

Während sie auf die vom Bund zur Verfügung gestellten, maximal 196 Franken pro Tag Anspruch hat, ist dies bei der 2000 Franken hohen Entschädigung von Seiten des Kantons anders. Da sie verheiratet ist und ihr Mann ein zu hohes Einkommen hat, steht ihr der Betrag nicht zu. «Das finde ich schade, da ich die Verantwortung für das Unternehmen ja selber trage und mein Mann nicht involviert ist.» Im Endeffekt habe sie ja trotzdem keine Einnahmen in ihrem Geschäft. Da weiterhin Fixkosten anfallen, kontaktierte Tschaggelar den Vermieter des Lokals in Solothurn. Dieser zeige sich kulant – sie habe nun neun Monate Zeit, um die Miete abzuzahlen. Das Grenchner Geschäft ist Familieneigentum.

Gutscheine und 10% Rabatt zur Notlösung

Die Kommunikation bezüglich Terminverschiebungen regelte die Coiffeuse persönlich. Wichtig sei ihr, dass man in Solothurn und in Grenchen erreichbar für Fragen sei. Zudem verkaufe auch Tschaggelar weiterhin Farbe an ihre Kunden.

Des Weiteren macht die Leiterin von «Hair Fashion» von Gutscheinen mit 10% Rabatt auf die nächste Dienstleistung Gebrauch. «Es gibt zwar nicht wahnsinnig viel – aber doch etwas in die Kasse, damit nicht einfach gar nichts reinkommt.» Da sich ein Online-Shop in der Vergangenheit nicht gelohnt habe, setzt sie momentan noch nicht darauf – schliesslich sind die Produkte meist direkt im Online-Shop des Herstellers verfügbar.

Die unsichere Zukunft

Die Tragik an der Situation gemäss Tschaggelar: «Dass man nicht weiss, wie es in Zukunft weitergehen wird. Ich würde mir wünschen, dass man bald genauere Informationen erhalten wird.» Man habe zwar Kundentermine ab dem 20. April vereinbart, müsse diese gegebenenfalls aber weiter nach hinten verschieben. Tschaggelar rechnet nach Ende des Lockdowns mit einem Ansturm – und hofft auch gleichzeitig darauf. Schliesslich muss die entstandene Umsatzeinbusse auch wieder kompensiert werden.

«Wiedereröffnung am 20. April wäre mir auch nicht wohl»

Elsbeth Meier, Inhaberin Coiffeure Elsbeth Meier, Olten Elsbeth Meier beschäftigt in ihrem Geschäft zwei Mitarbeitende.

Elsbeth Meier, Inhaberin Coiffeure Elsbeth Meier, Olten Elsbeth Meier beschäftigt in ihrem Geschäft zwei Mitarbeitende.

zvg

Über die erste Woche des Corona-Lockdowns berichtet Elsbeth Meier, dass sie ständig am Telefon gewesen sei, primär mit ihren Kundinnen und Kunden. Auch bei ihr sind viele Anfragen für Heimbesuche eingegangen. Dazu nimmt Meier klar Stellung: «Das finde ich eine bodenlose Frechheit.» Schliesslich würden der Unternehmerin bei einer Nichteinhaltung der Vorschriften bis zu drei Jahre Gefängnis drohen. Vielen Menschen sei gar nicht bewusst gewesen, welche Konsequenzen ein Heimbesuch für das Oltner Geschäft hätte. Gleichzeitig seien aber auch verständnisvolle Reaktionen gezeigt worden.

Der gestellte Kurzarbeitsantrag wurde bereits bewilligt, derjenige zur Entschädigung des Arbeitgebers bleibt noch unbeantwortet. Auch Meier wird für eine Mietzinsreduktion anfragen. Da sie bereits 14 Jahre lang ordnungsgemäss den Mietzins zahlte und das Lokal auch aufgewertet habe, sollten ihre Chancen aber gut stehen.

Kundenkontakt ist wichtiger als Gutscheinausstellung

Der Ausstellung von Gutscheinen bediente sich die Coiffeuse bis anhin nicht, für sie ist die Kontaktaufnahme mit den Kunden wichtiger. Es gehe darum, ihnen zu signalisieren, dass es den Coiffeursalon weiterhin gebe und Fragen oder Produktwünsche gerne entgegengenommen würden. Folglich stellt Meier seit letzter Woche von Kunden gewünschte Farbe und Produkte zur Abholung in einem Briefkasten hinter dem Haus bereit. «Deswegen aber einen Online-Handel aufzuziehen wäre, zu umständlich», meint Meier – oder vielleicht sei sie dazu auch zu pragmatisch.

Der Blick in die Zukunft

Terminvereinbarungen ab dem 20. April lehnt die Geschäftsinhaberin jedoch ab. Sie könne sich nicht vorstellen, dass dieses Datum tatsächlich mit einer Wiedereröffnung der Salons verbunden sei. Eine Wiederinbetriebnahme von «Coiffeure Elsbeth Meier» wäre ihr «persönlich eigentlich auch nicht wohl», da der Virus wahrscheinlich noch nicht vollständig bekämpft sein werde.

Das wichtigste ist Meier, dass der Lohn ihrer Mitarbeiterinnen gesichert ist, und sie nun auch die anfallenden Fixkosten decken kann. Wenn die Auszahlung der 169 Franken pro Tag getätigt werde, dann sei die weiterbestehende Existenz vom Coiffeurgeschäft Elsbeth Meier für April gesichert. Dies sei aber auch dem Umstand geschuldet, dass sie verheiratet und das Einkommen ihres Mannes weiterhin gesichert sei. «Deswegen muss ich immerhin nicht die private Miete selbst stämmen.» Mit dem Farbverkauf wird die Coiffeuse, gut gerechnet und schwer einschätzbar, im Monat vielleicht 500 Franken einnehmen. «Das ist ein kleiner Bruchteil des Gesamteinkommens. Ich habe das Gefühl, dass mich das, wäre meine Situation prekärer, sicher nicht retten könnte.» Die Coiffeuse fügt an: «Vielleicht werde ich in zwei Monaten wieder ganz anders reden.»

Das sagt Peter Kräuchi, Präsident von Coiffuresuisse des Kanton Solothurn

Von den insgesamt ca. 11'000 bis 12'000 «offiziellen» Coiffgeschäften, welche in der Schweiz existieren, sind circa 3500 Mitglied bei Coiffuresuisse, dem Verband Schweizer Coiffeurgeschäfte. Von schätzungsweise 500-600 Geschäften im Kanton Solothurn sind knapp 90 Mitglieder bei Coiffuresuisse. Wie Peter Kräuchi, Präsident der Solothurner Sektion des Verbandes, erläutert, seien die meisten sehr stark von der seit dem 17. März in Kraft getretenen Schliessung betroffen. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass sich darunter viele Kleinbetriebe – sprich Einpersonenbetriebe – befänden, die über kein derartiges finanzielles Polster verfügten. Obwohl ein kleiner Erlös mit Farbauslieferungen an Kunden erzielt werden könne und die Vermieter der Lokale sich teilweise kulant zeigen und einen Teil des Mietzinses erlassen würden, seien die Lohnkosten das grösste Problem.

Der Verband Coiffuresuisse habe sich folglich sehr schnell beim Staatssekretariat für Wirtschaftund beim Bundesamt für Sozialversicherungen gemeldet und einen Brief geschrieben. Nun würden auch die Arbeitgeber berücksichtigt, was anfänglich noch nicht klar gewesen sei. «So hat es das Ganze etwas entschärft». Nun könne für Arbeitnehmer Kurzarbeit eingegeben werden, während der Arbeitgeber bei der Erwerbsersatzordnung (EO) finanzielle Mittel anfordern kann. Die Entschädigung wird in Anlehnung an die EO geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dies entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von der AHV-Ausgleichskasse vorgenommen. Obwohl die Zahlungen wahrscheinlich erst circa Mitte April erfolgen werden, sei dies doch ein Lichtblick, so Kräuchi. «Es wird eine Durststrecke. Aber mit der finanziellen Hilfe haben wir das Gefühl, dass wir berücksichtigt werden.»

Auch bei Kräuchis Friseursalon gehen häufig Anfragen zu Hausbesuchen ein. Es sei aber extrem wichtig, dass sich die Coiffeurgeschäfte auch an diese Vorgabe halten. «Wir vereinen das absolut. Ich hoffe, es halten sich alle daran.»