Amtsgericht
Mädchen unsittlich angefasst – «Es kommt nicht wieder vor»

Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verurteilt einen jungen Mann wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten.

Christof Ramser
Drucken
Der Mann hatte Hand nicht im Griff und kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. (Symbolbild)

Der Mann hatte Hand nicht im Griff und kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. (Symbolbild)

AZ

Wie ein geprügelter Hund sass er am Montag vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt und brachte kaum ein Wort heraus. Entweder, weil es dem jungen Mann peinlich war oder weil er seine Taten verdrängt hat. Weder zu seiner Verteidigung noch zu der Anklage nahm er Stellung. Bei sämtlichen Fragen, die Amtsgerichtspräsident Ueli Kölliker ihm stellte, sagte der Sri Lanker stets nur: «Es ist gut.»

Nicht gut, sondern strafbar war, was er dem Mädchen angetan hat. An einem Nachmittag im Sommer 2014 griff er der 9-Jährigen über den Kleidern gezielt an die Scheide. Damit nahm er gemäss Artikel 187 des Strafgesetzbuches vorsätzlich eine sexuelle Handlung mit einem Kind vor.

Der damals 18-Jährige kannte das Mädchen offensichtlich. Ein paar Jahre vorher soll er ihm als Jugendlicher seinen entblössten Penis gezeigt haben.

Nach drei Jahren ist diese Tat jedoch verjährt, eine strafrechtliche Verfolgung wegen Exhibitionismus ist nicht mehr möglich.

Nicht im Griff hatte er auch sein Auto. In einer Tempo-30-Zone drückte der Neulenker derart aufs Gaspedal, dass das Heck ausbrach und eine Signalisationstafel aus der Verankerung riss. Statt die Polizei zu rufen, fuhr er einfach davon. Ein paar Monate zuvor hatte er am Wagen entgegen den Vorschriften den Luftfilterkasten abmontiert.

Kein Pädophiler

Der Richter musste mehrmals nachhaken, damit die Befragung des Täters zu einem Ziel führte. «Ich weiss auch nicht, was passiert ist, es kommt nicht wieder vor», war der längste Satz, den er über die Lippen brachte. Die richterlichen Fragen, ob er eine sexuelle Neigung für kleine Kinder habe, und ob das nicht mehr vorkommt, beantwortete er einsilbig.

Ob er überhaupt verstanden habe, worum es geht, und ob er die beantragte Strafe der Staatsanwaltschaft nicht zu streng finde, wollte Kölliker wissen. Selbst da brachte der Täter stets bloss ein «es ist gut» hervor. Auch dass die Eltern des Mädchens eine eher hohe Genugtuungssumme von 5000 Franken verlangten fand er «gut». Er fragte bloss noch nach, ob die Summe gleich im Gerichtssaal zu bezahlen sei.

«Es soll Ihnen eine Lehre sein»

So brauchte das Gericht seinen Ermessensspielraum nicht auszuschöpfen. Entsprechend kurz war die Urteilsberatung, die der Richter in Präsidialkompetenz mit der Gerichtsschreiberin vornahm.

Der bisher nicht vorbestrafte Mann wird bei einer kürzest möglichen Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Dazu kommt eine Busse wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie die Verfahrensgebühr.

Die Genugtuungssumme dürfte den jungen Mann besonders schmerzen. Er verdient mit seiner Arbeit in einem Lager 3500 Franken. «Es soll Ihnen eine Lehre sein, dass so etwas nie wieder passieren darf. Ich gehe davon aus, dass es eine einmalige Entgleisung war», sagte der Richter. «Es ist gut», sagte der junge Mann.