Knappes Bauland
Breitenbach versteigert Grundstücke an den Meistbietenden – es muss aber jemand Einheimisches sein

Das «Horten» von Bauland ist ein Ärgernis für die Gemeinden, denn Bauland ist ein knappes Gut. Die Gemeinde Breitenbach besitzt selber welches, und das kommt jetzt unter den Hammer.

Urs Moser
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Vier Parzellen Bauland in Gemeindebesitz werden in Breitenbach versteigert.

Vier Parzellen Bauland in Gemeindebesitz werden in Breitenbach versteigert.

zvg

Der Bauboom hielt zumindest bis zu den Verwerfungen durch den Ukraine-Krieg ungebremst an, Bauland ist entsprechend knapp und teuer. Die Solothurner Regierung plante einst, gesetzlich gegen die Hortung von Bauland vorzugehen: Die Gemeinden sollten ermächtigt werden, Grundstückbesitzer, die ihr Land nicht innert nützlicher Frist überbauen, zum Verkauf an die Gemeinde zu zwingen.

Aber die Bestimmung wurde in der Vernehmlassung als «Enteignungsparagraf» in der Luft zerrissen und landete in der Schublade.

Breitenbach versteigert Bauland

Die Gemeinde Breitenbach nimmt nun – allerdings unter ganz anderen Vorzeichen – einen eigenen Anlauf zur «Verflüssigung» von Baulandreserven.

Hier ist es nämlich die Gemeinde selbst, die 2018 durch den Kauf aus einer Erbmasse zu Bauland an bester Lage kam. Das soll jetzt unter ähnlichen Bedingungen, wie es der «Enteignungsparagraf» im Baugesetz vorgesehen hätte, versteigert werden: Wer den Zuschlag erhält, verpflichtet sich, das Land (vollständig erschlossen) in einer Frist von zwei Jahren nach Vertragsabschluss auch wirklich zu überbauen.

Auch ein Weiterverkauf an Dritte mit ­Gewinn ist in dieser Frist nicht möglich, der oder die Meistbietende geht die Verpflichtung ein, das Land in diesem Fall zum ursprünglichen Preis an die Gemeinde zurückzugeben.

Es geht um vier Parzellen à 830 bis 870 Quadratmetern. «Bevorzugte und ruhige Lage mit Fernsicht», wie es in der Ausschreibung zu der am 8. August startenden Versteigerung heisst. Das Mindestgebot liegt je nach Parzelle bei 650 bis 750 Franken pro Quadratmeter. Macht also mindestens 2,3 Millionen für die Gemeindekasse.

Kein schlechtes Geschäft für Breitenbach, wie Gemeindeschreiber Andreas Dürr einräumt. Aber: «Reich werden wir damit nicht», das Mindestgebot entspreche in etwa dem aktuellen (in den letzten Jahren allerdings stark gestiegenen) Durchschnittspreis von Bauland in Breitenbach. Und die Grund­stücke befänden sich an bevorzugter Lage, so Dürr.

Zum Zug kommen sollen nur Einheimische

Geboten werden kann nur für jeweils eine der vier Parzellen, und darauf darf jeweils nur ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das heisst also, dass jemand, der sich den Traum vom Eigenheim im Gebiet Rohrhollen am Sonnenweg in Breitenbach verwirklichen will, schon deutlich mehr als eine halbe Million nur für den Baugrund auf den Tisch legen muss.

Aber man hat es dabei in Breitenbach noch nicht einmal auf den Zuzug von vier potenten neuen Steuerzahlern abgesehen, offenbar rechnet man in der Gemeinde mit einer hohen Nachfrage bei «Eingesessenen». Zur Gebotsabgabe sind nämlich nur Personen berechtigt, die ihren Wohnsitz schon seit spätestens Ende März dieses Jahres in Breitenbach ­hatten und seither nicht weggezogen sind.

Das sei an einer Gemeindeversammlung so festgelegt worden, sagt Gemeindeschreiber Andreas Dürr. Man habe schon nur noch wenig Baulandreserven. Einzonungen seien mit dem neuen Raumplanungsrecht kaum noch möglich, und vorhandene Baulandreserven würden nicht zum Verkauf gebracht. Womit sich dann auch in Breitenbach der Kreis zum schubladisierten «Enteignungsparagraf» geschlossen hätte.