Starrkirch-Wil
Kinderschänder erhält Entschädigung vom Kanton – Opfer: «eine Schweinerei»

2006 wurde die heute 18-jährige Selina vergewaltigt. Der Täter erhält nun eine Entschädigung: Das Bundesgericht entschied, dass der Kanton den Kinderschänder mit einem Geldbetrag von rund 100'000 entschädigen muss. Das Opfer ist geschockt.

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Die heute 18-Jährige Selina wurde 2006 in einer Baubaracke in Starrkirch-Wil missbraucht. Nun erhält der Täter Schadensersatz: Das Bundesgericht entschied, dass der Kinderschänder ein Jahr und fünf Monate zu lange im Gefängnis gewesen sei. Der Kanton Solothurn soll nun den untherapierbaren Vergewaltiger mit rund 100'000 Schweizer Franken entschädigen, so die «Sonntagszeitung.»

Das Opfer, damals 8-jährig, kann dies nicht nachvollziehen. Gegenüber Tele M1 sagt sie: «Mir sind fast die Tränen gekommen, als ich vom Gerichtsurteil erfuhr. Ich kann mich noch immer an den Tag erinnern.»

Beim Gericht beschuldigte der 43-Jährige sogar die junge Frau: «Er hat immer mir die Schuld gegeben, er sagte dass ich ihn verführt habe und dass ich es wollte, sogar dass ich ihm die Hose runtergelassen habe.» Die Entschädigung sei «eine Schweinerei», so Opfer Selina.

Die Begründung des Bundesgerichts für das Urteil: Nur wenn eine Therapie erfolgsversprechend ist, kann eine Strafe verlängert werden. Der Sexualtäter gilt als untherapierbar, aber nur rückblickend: Die Strafe wurde verlängert, bevor ein Gutachten vorlag.

Seit seiner Entlassung im November lebt der Kinderschänder in einem Wohnheim und wird mit GPS überwacht. Selina traut dem jedoch nicht: «Er hat in den 90er immer wieder zugeschlagen, als mann ihn freigelassen hat. Ich finde, man sollte diesem ein Ende setzen, so einer sollte lebenslänglich verwahrt werden.» Jetzt will sie trotz Rückschlag den Opfer Mut machen, Mut zum Kämpfen. So etwas Schreckliches, wie ihr passiert ist, nicht von Anderen erlebt werden muss. (naj)