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Kanton Solothurn
Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) erachtet das Monopol des Kaminfegerwesens als nicht mehr zeitgemäss. Es soll mit der Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes abgeschafft werden.
Die geltenden Gebietsmonopole, feste Kontrollintervalle und Tarifbindungen des Kaminfegerwesens sind heutzutage nicht mehr angezeigt. «Die gesetzlichen Vorgaben binden die Kaminfeger an das Monopol und erschweren eine effiziente Betriebsführung», schreibt die Justizkommission in einem Communiqué.
Mit der Gesetzesänderung falle das Monopol weg und die Anlageneigentümer seien nicht mehr an einen bestimmten Kreiskaminfegermeister gebunden. Sie können ihre Dienstleister frei aus der Liste der zugelassenen Fachpersonen auswählen. Die JUKO erachtet die Änderung als sinnvoll und stimmt ihr einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.
Die Teilrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sieht neu eine explizite gesetzliche Grundlage für die Gelöbnisabnahme der neu Stimmberechtigten vor.
Diese fehlt seit der Aufhebung des Jungbürgergesetzes 2004. Die JUKO unterstützt diese Änderung einstimmig. (sks)