Pflegekosten
Kassen wollen Geld von Solothurner Heimen zurück

Seit einem Gerichtsurteil von 2017 können Heime und Spitex-Dienste den Krankenkassen keine Materialkosten mehr separat in Rechnung stellen. Im Kanton Solothurn zeichnet sich nun zwar eine Lösung für die Restkostenfinanzierung durch die öffentliche Hand ab, aber die Kassen fordern von den Heimen auch noch zu viel bezahlte Beiträge zurück.

Urs Moser
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Hanspeter Bärtschi

Im Streit um einen offenen Punkt in der Pflegefinanzierung zeichnet sich im Kanton Solothurn eine (Übergangs-)lösung bis zum Vorliegen neuer rechtlicher Grundlagen auf Bundesebene ab: Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 können Pflegeheime und Spitex-Dienste die Kosten für Material aus der Mittel- und Gegenständeliste gemäss der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung den Krankenkassen nicht mehr separat in Rechnung stellen. Ab 1. Juli nun soll die öffentliche Hand, mit einer Aufgabenentflechtung im Sozialwesen demnächst die Gemeinden allein, über die Restkostenfinanzierung in der Pflege für die sogenannten MiGeL-Kosten aufkommen (wir berichteten).

Krankenkassen klagen

Aber auch wenn die vorgeschlagene Lösung auf allgemeine Akzeptanz stossen sollte – der Vorstand des Einwohnergemeindeverbands befasst sich am 27. Juni damit – wird das leidige Thema noch lange nicht vom Tisch sein. Die Alters- und Pflegeheime sehen sich nämlich nicht bloss mit dem Problem konfrontiert, dass sie seit letztem Jahr auf ungedeckten MiGeL-Kosten sitzen blieben, einige Krankenkassen verlangen von ihnen auch noch Geld für die Zeit vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Denn das Gericht hatte in seinem Urteil vom September 2017 zu einer Klage der Krankenkassen im Kanton Basel-Stadt deren Zahlungen rückwirkend bis 2015 für überhöht erklärt. Wie Tony Broghammer, Präsident der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime GSA, bestätigt, ist in dieser Sache auch im Kanton Solothurn immer noch ein Verfahren beim Schiedsgericht in den Sozialversicherungen hängig. Im Namen von 16 Kassen tritt die Einkaufsorganisation Tarifsuisse als Klägerin auf, beklagte Partei ist die GSA. Man habe die Gemeinschaftsvertretung gewählt, um die Verfahrenskosten tief zu halten, so Broghammer.

Es geht nicht um einen Pappenstiel, die 16 klagenden Krankenversicherer verlangen von den Solothurner Heimen 940 000 Franken zurück. Und da ja nun erst ab Juli die separate Abgeltung der MiGeL-Kosten über die Restkostenfinanzierung geregelt werden soll, bis allenfalls neues Bundesrecht die Kassen wieder in die Pflicht nimmt, hätten die Heime im schlechtesten Fall die entsprechenden Ertragsausfälle aus dreieinhalb Jahren wegzustecken, gibt der GSA-Präsident weiter zu bedenken. Er geht von einem jährlichen Gesamtbetrag für alle 54 Solothurner Heime von rund zwei Millionen Franken aus.

Das Verfahren, das 16 Kassen angestrebt haben, ist derzeit sistiert. Eine erste Klage zur Rückzahlung der Beiträge an Pflegematerialien hatte Tarifsuisse in ihrem Namen letztes Jahr im Kanton Zug eingereicht. «Da der Kanton keine Anstalten machte, die Kosten für die Restfinanzierung zu übernehmen», wie Tarifsuisse dazu im August 2018 schrieb. Auch im Kanton Zug geht es um eine Summe von rund einer Million Franken. Das Urteil dürfte für das Solothurner Schiedsgericht in den Sozialversicherungen wegweisend sein.

Forderungen bleiben offen

Nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Sitz in St. Gallen nicht ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen wurde, steht eigentlich ausser Frage, dass die Abgeltung der MiGeL-Kosten ein Fall für die Restkostenfinanzierung durch die öffentliche Hand ist. Die Lösung mit einer detaillierten Rechnungsstellung für die effektiv ungedeckten Kosten pro Person, die nun ab dem 1. Juli gelten soll, wird aber nicht rückwirkend angewendet, wie das Amt für soziale Sicherheit in einem Merkblatt dazu festhält. Was die Rückforderung der Krankenkassen betrifft, könnte das noch zu weiteren Auseinandersetzungen führen. Man sei zwar nach wie vor bestrebt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, so GSA-Präsident Tony Broghammer. Aber: Sollte man in der juristischen Auseinandersetzung mit den Krankenkassen um Rückzahlungen unterliegen, müsse man seinerseits «diese Forderungen gegenüber unserem Restfinanzierer offen halten».