Kantonsrat
Kantonale Lebensmittelverordnung wird aufgehoben

Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission spricht sich einstimmig für die Aufhebung der kantonalen Lebensmittelverordnung aus. Der Grund dafür: Ab dem 1. Mai gilt das totalrevidierte Lebensmittelgesetz des Bundes.

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Die Pilzkontrolle wird weiterhin von den Gemeinden weitergeführt. (Symbolbild)

Die Pilzkontrolle wird weiterhin von den Gemeinden weitergeführt. (Symbolbild)

Keystone

Mit dem totalrevidierten Lebensmittelgesetz tritt per 1. Mai 2017 eine umfassende Bundesregelung in Kraft. Die gegenwärtigen kantonalen Ausführungsgesetze braucht es deshalb nicht mehr.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates befürwortet laut Medienmitteilung die vom Regierungsrat vorgeschlagene Aufhebung des kantonalen Erlasses einstimmig.

Die bisherigen Tätigkeiten der kantonalen Kontrollorgane würdem auch so unverändert weitergeführt. Die zuständigen Kontrollbehörden im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung werden ihre Funktionen wie bis anhin wahrnehmen.

Auch die Pilzkontrolle, die durch die Gemeinden durchgeführt wird, bleibt so bestehen. Die kantonale Lebensmittelkontrolle wird weiterhin Ergänzungskurse für die Pilzkontrolleurinnen und Pilzkontrolleure durchführen. (sks)