Der Kanton Solothurn will im neuen Richtplan möglichst wenig Neueinzonungen verankern. Darum gehts jetzt zuerst an die Bauzonenreserven.
Täglich wird in der Schweiz eine Fläche von gut zehn Fussballfeldern zubetoniert: Natürliche Lebensräume müssen Strassen und Überbauungen weichen. Und es wird gebaut, wie wild (wir berichteten). Höher und dichter, aber vor allem auch gezielter bauen, lautet daher das Ziel der Raumplanung – auch im Kanton Solothurn. Das Fundament soll der neue kantonale Richtplan legen (siehe Kontext). Auf Teufel komm raus soll es künftig keine Neueinzonungen mehr geben. Denn: «Für die künftige Entwicklung haben wir insgesamt im Kanton noch genügend Bauzonen inklusive Reservezonen», sagt Bernard Staub, Chef Amt für Raumplanung (ARP). Grund für diese Reserven seien die Zeiten, als jedes Dorf und auch der Kanton noch an horrende Wachstumszahlen glaubten. Aktuell geht der Kanton davon aus, dass die Wohnbevölkerung von heute 256000 bis ins Jahr 2035 auf 272000 Einwohner wächst.
Raumkonzept als Leitplanke
Wie soll sich der Kanton aber künftig räumlich entwickeln? Diese Frage hat der Regierungsrat aus seiner Sicht mit dem im Juli verabschiedeten Raumentwicklungskonzept für die nächsten 20 Jahre beantwortet. Das Papier, welches das Strukturkonzept aus dem Jahre 1994 ablöst, dient als Grundlage für den neuen Richtplan.
Unterschieden wird klar zwischen urbanem Raum, agglomerationsgeprägtem Raum und ländlichem Raum «und deren Stärken und Qualitäten», so Staub. Im urbanen Raum erfolgt gemäss dem Konzept die Hauptentwicklung des Kantons. Er soll geprägt sein durch attraktive Zentrumsfunktionen, gut erschlossene Arbeitsplatzgebiete und Wohnstandorte von hoher Qualität. Die agglomerationsgeprägten Räume liegen in der Nähe der urbanen Räume. Hier sollen die Siedlungsqualität erhöht und gefördert sowie Naherholungsräume und wertvolle Landwirtschaftsflächen erhalten werden. Der ländliche Raum schliesslich soll sich auch in Zukunft vor allem durch seine naturräumliche Vielfalt, Eigenart und die Schönheit seiner Landschaften auszeichnen. Der neue Richtplan baut also klar auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Gebiete, die nicht zuletzt aufgrund ihrer Erschliessung – sei es durch die Autobahn oder den öffentlichen Verkehr – gewachsen sind, sollen weiterwachsen. Künftig aber vor allem in die Höhe und mit wesentlich weniger Landbedarf.
Einer der genannten Planungsgrundsätze lautet: «Für Neueinzonungen soll der Baulandbedarf klar nachgewiesen werden müssen», sagt Rolf Glünkin, Leiter Grundlagen beim ARP. Dann müsse dieses Bauland auch innert einer bestimmten Zeit überbaut werden. Für eine Neueinzonung spielten aber auch Faktoren wie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr eine Rolle. Massgebend für eine Baubewilligung wiederum soll auch eine Mindestausnützung der Fläche sein. Und: Als Kompensation für Neueinzonungen kommen auch Auszonungen infrage. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Kernzonen und dem Ortsbildschutz. Hier fallen neben dem verdichteten Bauen auch städtebauliche Kriterien ins Gewicht. Ein Spagat, der Kompromisse erfordert.
Folgen auf Worte auch Taten?
Im Gegensatz zu den genannten Grundsätzen dürften die behördenverbindlichen Beschlüsse mit Einfluss auf die kommenden Ortsplanungsrevisionen noch für politische Diskussionen sorgen.
Im Herbst wird die Regierung Botschaft und Entwurf zum neuen kantonalen Richtplan verabschieden. Parallel zum parlamentarischen Prozess geht die Vorlage an die Gemeinden und die Regionalplanungsgruppen zur Anhörung. Auch die Nachbarkantone kommen zu Wort. Zwecks Vorprüfung geht die Vorlage auch an den Bund. Überarbeitet und bereinigt steht dann im Laufe des nächsten Jahres die 30-tägige Auflage an. Gegen den Richtplan kann jedermann schriftlich Einwendungen machen. Den Entscheid des Bau- und Justizdepartementes zu den Einwendungen aber können nur Gemeinden und Regionalplanungsgruppen beim Regierungsrat anfechten und bei Ablehnung an den Kantonsrat weiterziehen. Schliesslich wird noch der Bundesrat den neuen Richtplan des Kantons Solothurn genehmigen müssen. Damit wird er auch für die Nachbarkantone und den Bund verbindlich. (mz)
Das Buhlen der Gemeinden um neue Steuerzahler könnte die Neugestaltung des Finanzausgleiches zwischen dem Kanton und den Gemeinden entschärfen. Gemäss des vom Regierungsrat genehmigten Berichts für den anstehenden Gesetzgebungsprozess ist ein Ressourcenausgleich vorgesehen: Das System des direkten Finanzausgleiches soll durch einen steuerkraftbasierten Finanzausgleich unter den Einwohnergemeinden und einen Ausgleich in Form einer Mindestausstattung durch den Kanton ergänzt werden.
Ausrichtung und Zentren
Im kantonalen Richtplan schlägt sich auch die nationale Raumplanung nieder. So gehört der obere Kantonsteil südlich des Juras zur Hauptstadtregion Schweiz, die Achse Zofingen-Olten-Aarau bildet das Aareland und das Schwarzbubenland zum Metropolitanraum Basel. Im Kanton sind die Städte Grenchen, Solothurn und Olten die Hauptzentren des urbanen und agglomerationgeprägten Raumes. Regionalzentren sind Oensingen, Balsthal, Breitenbach und Dornach. Zu den Stützpunktgemeinden im ländlichen Raum zählen Schnottwil, Messen, Lüterkofen-Ichertswil, Welschenrohr, Laupersdorf. Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Wolfwil, Fulenbach, Lostorf, Nunningen und Kleinlützel.