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Kanton Solothurn
Der Bund will vier Verordnungen zum Umweltrecht ändern. Mit drei Änderungen ist der Solothurner Regierungsrat einverstanden. Bei den vorgeschlagenen Bestimmungen zum Gewässerraum möchte er jedoch einen grösseren Spielraum für pragmatische Lösungen.
Drei Änderungen betreffen technische Bestimmungen bei umweltrechtlichen Verordnungen. Es geht dabei um Fischerei, Chemikalien und Altlasten. Der Regierungsrat begrüsse diese Änderungen und auch die vorgeschlagene Revision der vierten Verordnung, der Gewässerschutzverordnung, ziele von ihm aus gesehen in die richtige Richtung. «Sie löst aber die aktuellen Vollzugsprobleme nicht zufriedenstellend», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Das 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtete die Kantone, an den Gewässern den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Dieser Gewässerraum, der bei kleinen Bächen 11 Meter breit ist, darf landwirtschaftlich nur extensiv genutzt werden und das Erstellen von Bauten ist, mit wenigen Ausnahmen, nicht gestattet.
Die praktische Umsetzung dieser Gesetzesrevision löste viele Probleme und Unzufriedenheit aus. Die vom Bund vorgeschlagene Revision der Gewässerschutzverordnung hat das Ziel, offene Fragen zu klären und den Handlungsspielraum der Kantone zu erweitern. Er schlägt dazu fünf zusätzliche Regelungen vor.
Mit drei der fünf zusätzlichen Regelungen ist der Regierungsrat weitgehend einverstanden. Zwei Regelungen sollten aber aus seiner Sicht überarbeitet werden:
Die eine betrifft die landwirtschaftliche Nutzung von Randstreifen entlang von Strassen, die im Gewässerraum liegen. Hier schlägt der Bund vor, dass die Vorschriften für die Bewirtschaftung gelockert werden können, wenn der Randstreifen an einer Strasse von mindestens 4 Metern Breite liegt. Der Regierung geht diese Flexibilisierung zu wenig weit. Sie fordert eine Lockerung auch entlang von Flurwegen mit 2 Metern Breite.
Die zweite Regelung, mit der Regierungsrat nicht zufrieden ist, betrifft die Pflicht zur Kompensation von Ackerland, welches für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen im Gewässerraum beansprucht wird. Der Regierungsrat befürchtet, dass durch eine Kompensationspflicht Hochwasserprojekte verzögert, verteuert, administrativ aufwändiger oder gar verunmöglicht werden.