Kanton Solothurn
Bildungskommission: Bei einer weiteren Corona-Welle sollen die Schulen genügend Vorbereitungszeit erhalten

Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission hat die beiden dringlichen Aufträge «Hände weg von unseren Kindern» behandelt. Die beiden Vorstösse betreffen Corona-Massnahmen, die aber inzwischen keine Gültigkeit mehr haben.

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Maskenpflicht für Primarschülerinnen und -schüler: Sie sorgte für grosse Aufregung, gehört mittlerweile aber der Vergangenheit an (Symbolbild).

Maskenpflicht für Primarschülerinnen und -schüler: Sie sorgte für grosse Aufregung, gehört mittlerweile aber der Vergangenheit an (Symbolbild).

Ennio Leanza

In der Januar-Session wurden zwei dringliche Aufträge eingereicht, und das Parlament hat sich damals für deren Dringlichkeit ausgesprochen. Beide Vorstösse tragen denselben Titel: «Hände weg von unseren Kindern». Sie verlangen die sofortige Beendigung von Corona-Massnahmen an der Volksschule, einerseits die Aufhebung der Maskenpflicht und andererseits die Einstellung der obligatorischen Teilnahme an den repetitiven Tests.

Diese Aufträge wurden bereits in der Sozial- und Gesundheitskommission diskutiert. Da das Thema jedoch auch den Bildungsbereich betrifft, wurden sie zusätzlich in der Bildungs- und Kulturkommission behandelt, wie es in einer Mitteilung des Kantons Solothurn heisst. Per 25. Februar 2022 wurden die Massnahmen jedoch aufgehoben. Somit habe sich die Beratung in der Kommission lediglich noch auf die Aufarbeitung der Vorkommnisse und die Weichenstellung für die Zukunft beschränkt.

Das Thema sei jedoch in der Bildungs- und Kulturkommission unter Anwesenheit des zuständigen Regierungsrats und der Amtsleitung trotzdem vertieft diskutiert worden.

Die Diskussionen hätten Gelegenheit geboten, allfällige Verbesserungen anzuregen – sei es in der Kommunikation, aber auch bei der Durchführung - falls eine solche Situation erneut eintreffen sollte. Käme es zu einer weiteren Corona-Welle im Herbst, sollte man frühzeitig darauf vorbereitet sein und den Schulen genügend Zeit für die Vorbereitung einräumen, heisst es weiter.

Aufträge wurden zurückgezogen

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hätte die damals geltenden Massnahmen nicht aufheben wollen. Sie haben sie zum derzeitigen Zeitpunkt als richtig und angemessen erachtet.

Die Bildungskommission hat daher die beiden Aufträge grossmehrheitlich nicht erheblich erklärt und sich damit der Meinung der Sozial- und Gesundheitskommission angeschlossen.

Kurz nach der Sitzung der Bildungs- und Kulturkommission haben die Erstunterzeichner beide Aufträge zurückgezogen. Daher werden sie von der Traktandenliste des Kantonsrats gestrichen und gelangen im Plenum nicht mehr zur Diskussion. (mgt)