Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Solothurner Arztes abgewiesen, der vom Gesundheitsamt mit 9000 Franken gebüsst worden war. Er hat über 9000 Rezepte für Medikamente an Patienten ausgestellt, die er gar nie zu Gesicht bekommen hatte.
Die Diagnose stellte der Arzt anhand eines schriftlichen Fragebogens übers Internet. Für das Gesundheitsamt war klar: Das Vorgehen des Arztes ist mit einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt nun auch das Verwaltungsgericht. Der Arzt habe zudem den grössten Teil der Rezepte «sogar in expliziter Missachtung einer konkreten Vorschrift» ausgestellt.
Der Artikel der Betäubungsmittelkontrollverordnung hält fest, dass der «Gesundheitsgefährdung der Patienten durch das Abhängigwerden von Arzneimitteln mit Suchtpotenzial» vorgebeugt werden soll. Da der Arzt zudem die Tätigkeit nicht von sich aus, sondern erst nach dem Einschreiten der Behörden beendete, und sich ein erhebliches zusätzliches Einkommen verschaffen wollte, erscheint laut Gericht eine Busse als mittlere der möglichen Disziplinarmassnahmen angebracht. (drb)