In Genf
Ehefrau mit Kissen erstickt? 70-jähriger Solothurner kommt wegen Mord-Verdacht vor Gericht

Ein Solothurner Anwalt wird beschuldigt, 2016 seine Frau mit einem Kissen erstickt zu haben. Der 70-Jährige wird nun vor dem Genfer Strafgericht angeklagt. Ihm drohen zehn Jahre Gefängnis.

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Der Wirtschaftsanwalt kommt in Genf vor Gericht.

Der Wirtschaftsanwalt kommt in Genf vor Gericht.

Keystone

2016, in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar, soll es passiert sein, in der Wohnung des Paares in Grand-Saconnex im Kanton Genf. Der damals 65-Jährige soll seiner 66-jährigen Frau so lange das Kissen auf den Kopf gedrückt haben, bis diese erstickt ist.

Nun drohen dem Solothurner Wirtschaftsanwalt zehn Jahre Gefängnis. Er muss sich vor dem Genfer Strafgericht wegen des mutmasslichen Mordes an seiner Frau verantworten. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, wie sie nun mitgeteilt hat. Wann der Prozess startet, ist nicht bekannt.

Ermittler gingen von einem natürlichen Tod aus – bis sie eine Feder fanden

Die Ermittler waren zunächst von einem natürlichen Tod ausgegangen. Erst als die Gerichtsmedizin eine Daunenfeder in den Bronchien der Verstorbenen fand, kam der Verdacht eines gewaltsamen Todes auf. Es wurden zudem Merkmale festgestellt, die auf Gewalteinwirkung hindeuteten.

Monate nach dem Tod nahmen Ermittler den Mann fest und konfrontierten ihn mit den Mordvorwürfen. Er konnte die Untersuchungshaft schliesslich unter strengen Auflagen verlassen: Der Anwalt musste vier Millionen Franken Kaution zahlen, seinen Pass abgeben und versprechen, das Land nicht zu verlassen.

Wie das Finanzportal «Inside Paradeplatz» damals berichtete, stammt der Angeklagte aus einer wohlhabenden Solothurner Familie, welche wichtige Positionen in Wirtschaft und Politik innehatte.

Der Anwalt ging bis vor Bundesgericht.

Der Anwalt ging bis vor Bundesgericht.

Keystone

Wirtschaftsanwalt wollte nach Italien an Hochzeitsfeier

Pikant: Die Geschichte wäre wohl nie publik geworden, hätte der in Verdacht stehende Mann 2016/17 die Gerichte nicht mit einem Nebenschauplatz des Falles bemüht. Er bat, nach geleisteter Kaution, darum, an die Hochzeit eines seiner Kinder nach Italien reisen zu dürfen. Doch die Behörden gingen von erhöhter Fluchtgefahr aus und wiesen das Begehren ab. Dagegen wehrte sich der Wirtschaftsanwalt bis vor Bundesgericht: Im öffentlich zugänglichen Entscheid sind seither sämtliche Details des Falles nachzulesen.

Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.