Krankenkasse
Im Kanton Solothurn steigt die Prämie 2017 um 5,8 Prozent – so viel bezahlen Sie neu bei Ihrer Kasse

Mit einem Kassenwechsel in der Grundversicherung lässt sich 2017 viel Geld sparen. Hier finden Sie eine Übersicht, welcher Krankenversicherer in Solothurn am teuersten oder am günstigsten ist.

Roman Seiler
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Die Krankenkassenprämie steigt in der Schweiz 2017 im Schnitt um 4,5 Prozent an (Symbolbild).

Die Krankenkassenprämie steigt in der Schweiz 2017 im Schnitt um 4,5 Prozent an (Symbolbild).

Keystone/GAETAN BALLY

Jetzt schenkt es wieder ein: Im Kanton Solothurn beläuft sich der Aufschlag in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) im Schnitt auf 5,8 Prozent für Erwachsene. Damit liegt er deutlich über dem schweizweiten Durchschnittsaufschlag von 4,5 Prozent. Die Durchschnittsprämie für das Standardmodell mit der Minimalfranchise von 300 Franken inklusive Unfalleinschluss beträgt neu 441,4 Franken.

Noch stärker steigen allerdings die Prämien für Kinder und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 26 Jahren an.

Ob Ihr Krankenversicherer teurer oder günstiger ist, können Sie in der Tabelle nachsehen. Mit einem Wechsel von der teuersten zur billigsten Kasse sparen Sie beim Standardmodell aufs ganze Jahr hochgerechnet also 1523 Franken.

Den höchsten Aufschlag hat mit 22,1 Prozent die KMU Krankenkasse. Sie wird von ihrer Muttergesellschaft, der ÖKK übernommen. Wegen der Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Versicherern schlagen auch Billigkassen stark auf. Damit soll ihnen die Jagd auf gute Risiken erschwert werden, also gesunde und damit meist jüngere Kunden.

Daher erhalten Grundversicherer mit vielen kränkeren Kunden wie die Concordia, die Helsana oder die Visana mehr Geld von Konkurrenten mit vielen gesünderen Versicherten. Wegen dieser Neuerung fusioniert die Billigkasse Avanex mit der Helsana. Ebenso werden die zur gleichen Gruppe zählenden Progrès und Sansan zusammengelegt, deren Prämien überproportional stark steigen. Zudem übernimmt die Sanitas die Wincare, deren Prämien gar abschlagen.

All dies führt zu teilweise happigen Aufschlägen, die je nach Kasse, gewählter Franchise und Versicherungsmodell höher oder tiefer ausfallen. Wie viel mehr Sie bezahlen müssen, können sie auf Internetvergleichsdiensten wie bonus.ch, comparis.ch, moneyland.ch, priminfo.ch, swupp.ch oder vzonline.ch nachsehen. Über die telefonische Hotline des Bundesamts für Gesundheit (058 464 88 01) oder per E-Mail (priminfo@bag.admin.ch) können die kantonalen Prämienübersichten in Papierform bestellt werden.

So sind Sie pünktlich

Zögern Sie nicht, den Versicherer zu wechseln, wenn Sie damit Geld sparen können: Jede Kasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen. Ein Wechsel ist einfach: Briefvorlagen finden sich auf Internet-Vergleichsdiensten. Die per Einschreiben versandte Kündigung sollte spätestens am Freitag, 25. November, beim Versicherer eintreffen.

Bei Zusatzversicherungen ist der Kündigungstermin meist der 30. September. Diese dem Privatrecht unterstellten Angebote sollten erst gekündigt werden, wenn die Kasse Ihrer Wahl bestätigt, Sie zu gleichen Bedingungen aufzunehmen. Einen Aufnahmezwang gibt es nicht. Daher müssen Sie – im Gegensatz zur Grundversicherung – bei einem Aufnahmegesuch Fragen zum Gesundheitszustand beantworten.

Wer die Zusatzversicherung nicht wechseln kann oder will, sollte zumindest prüfen, ob er einen anderen, günstigen Grundversicherer wählen will.

So sparen Sie Prämien

Weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) von den Krankenversicherern verlangt, vor der heutigen Pressekonferenz keine Informationen über die zukünftigen Prämien in der Grundversicherung zu veröffentlichen, machten die Groupe Mutuel und die Visana Gruppe keine Angaben über die Höhe ihrer Rabatte. Ein Grund mehr, die Angebote genau zu vergleichen. Das ist das Sparpotenzial in der OKP:

  • Unfalldeckung: Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert. Daher können Sie diese Deckung in der Grundversicherung ausschliessen. Sparpotenzial: bis zu zehn Prozent. Bei der KPT beläuft sich der Rabatt auf 5 Prozent. Aquilana und Concordia gewähren 6 Prozent, Sanitas 6,5 Prozent, Helsana, Swica und Sympany je 7 Prozent.
  • Franchise-Erhöhung: Wer seine Franchise freiwillig von 300 auf 500 bis 2500 Franken erhöht, zahlt weniger. Der Rabatt darf 50 Prozent der Standardprämie nicht übersteigen. Nicht alle Kassen gewähren den vollen Rabatt. Ob sich das erhöhte Risiko auszahlt, zeigen Franchisenvergleiche der Internetvergleichsdienste. Wer seine Franchise erhöht, sollte den entsprechenden Betrag plus den maximal möglichen Selbstbehalt von 700 Franken angespart haben. Eine hohe Franchise rechnet sich meist nur für Gesunde. Für Kinder sollten keine Franchisen gewählt werden. Sie sind zu oft krank. Wer auf 2017 die Franchise erhöhen möchte, kann dies der Kasse bis Ende Dezember mitteilen. Wer eine tiefere wählt, muss dies bis zum Freitag, 25. November, melden.
  • Sparmodelle: Je stärker Sie Ihre freie Arztwahl einschränken, desto höher ist der Rabatt auf der Krankenkassenprämie. Die Reduktion beläuft sich auf bis zu 25 Prozent. Denn mit diesen Managed-Care-Modellen lassen sich unnötige Behandlungen vermeiden. Bei Telefonmodellen rufen Sie vor jedem Krankheitsfall zuerst ein Callcenter an. Medizinisch geschultes Personal klärt Sie darüber auf, was Sie unternehmen müssen. Sie können auch einen Hausarzt oder eine Gruppenpraxis (HMO) als Anlaufstelle wählen. Ausser bei Notfällen muss diese im Krankheitsfall jeweils als Erstes kontaktiert werden. Informieren Sie sich vor dem Abschluss eines solchen Modells genau über die Regeln, die sie einhalten müssen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangt von den Krankenversicherern den Nachweis, dass der Rabatt durch effektive erzielte Kosteneinsparungen gerechtfertigt ist. Dies führt dazu, dass Kassen oft nicht den Höchstrabatt anbieten. Deswegen lohnt es sich, vor dem Abschluss eines solchen Modells die Prämien genau zu vergleichen.

  • Sistierung wegen Militärdienst: Wer mehr als 60 Tage hintereinander Militärdienst leistet, kann die Grundversicherung aussetzen. Dafür muss der Kasse mindestens acht Wochen vor dem Einrücken ein entsprechender Nachweis zugesandt werden.

Diese Rabatte können nur bedingt kumuliert werden. Die Einsparung auf der Grundversicherungsprämie ist auf 50 Prozent beschränkt.

  • Zusatzversicherungen: Die Assura, die Concordia, die Helsana und die KPT verändern ihre Tarife in diesem Bereich auf 2017 nicht. Andere wie die Aquilana, die EGK, die Swica und die Sympany planen vereinzelte Prämienanpassungen.

Dazu kommt aber: Ab 2017 sind Rabatte für Kollektivverträge von mehr als 10 Prozent nur noch möglich, wenn die in diesen Verträgen versicherten Kunden auch entsprechend tiefere Kosten verursachen. Daher müssen mehrere Tausend solcher Verträge entsprechend angepasst werden.