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Kanton Solothurn
Der Sonderschulbereich im Kanton Solothurn soll bis 2030 optimiert werden. Das Projekt OptiSO+ zeigt, was sich bis dahin ändern soll.
Kinder sollen lernen können – auch diejenigen, die besondere Bedürfnisse haben und deshalb mehr Unterstützung brauchen als andere. Zum Beispiel Kinder mit einer körperlichen und geistigen Beeinträchtigung. Diese Kinder werden häufig in Sonderschulen unterrichtet.
Seit sich die IV vor über zehn Jahren aus der Sonderpädagogik zurückgezogen hat, hat sich in diesem Bereich bereits einiges verändert. Nun stehen noch einmal Neuerungen an: Im Rahmen des Projekts OptiSO+ soll der Bereich Sonderpädagogik optimiert werden. Das Projekt startet 2022, bis 2030 sollen die Veränderungen abgeschlossen sein. Die wichtigsten im Überblick.
Neu werden Kinder, die sonderpädagogische Massnahmen benötigen, in drei Bedarfsstufen eingeteilt. Der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler, zwischen 80 und 85 Prozent, gehören in Zukunft zu der Bedarfsstufe 1. Zu dieser Stufe zählen Kinder, die «insbesondere in ihrer (Lern-)Entwicklung und in ihren altersgemäss zu erwartenden Verhaltensmöglichkeiten beeinträchtigt sind», so der Projektbericht. Diese Kinder können dem Unterricht folgen, «sind aber behinderungsbedingt auf eine kleinere Abteilungsgrösse und ergänzende individualisierte Förderung angewiesen.»
Zu der Stufe zwei gehören rund 10 bis 15 Prozent der Kinder, und sie benötigen etwas mehr Förderung als die Kinder der ersten Stufe. Dazu gehören etwa Kinder mit «stark ausgeprägtem Autismus oder einer komplexen Mehrfachbehinderung», so der Bericht.
Ziel auf dieser Stufe sei es, die Kinder zu «einem selbstständigen Leben zu befähigen», erklärt Yolanda Klaus, die stellvertretende Leiterin des Volksschulamtes. «Sie lernen zum Beispiel auch, wie sie alleine mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sein können.» Kinder der Stufe drei, rund 1 bis 5 Prozent, benötigen ein spezifisches Einzelsetting. Dazu gehören auch Kinder, die unter psychischen Krankheiten wie extremen Angststörungen leiden. Das Ziel der Bedarfsstufen ist es, die Finanzierung transparenter zu machen und die Qualitätssicherung zu erleichtern.
Für die öffentlich-rechtlichen und für die privaten Sonderpädagogischen Zentren gilt in Zukunft das gleiche Abgeltungsmodell. Dieses orientiert die weitgehend am Modell der Schülerpauschalen, das auch an den Regelschulen gilt. Der Kanton definiert die Leistungen, welche die Schulen erbringen müssen, und die anfallenden Kosten. Basierend auf dieser Grundlage werden Pauschalbeträge an die Sonderschulen gezahlt.
Laut Klaus fielen im Bereich der Sonderschulen in den vergangenen Jahren jeweils Kosten von rund 90 Millionen Franken an. Rund 20 Millionen tragen heute die Gemeinden, den Rest übernahm der Kanton. Dieser Betrag soll sich mit dem neuen Finanzierungsmodell nicht erhöhen, so Klaus. Die Pauschalisierung und die Qualitätssicherung sei bei den Schulen gut angekommen, hält sie fest.
«Die verschiedenen Institutionen wollen und können so zeigen, was sie gut machen. Dass der Kanton neu den Qualitätsanspruch überprüft, ist deshalb breit akzeptiert.» Etwas mehr Mühe hätten die Schulen damit, dass das Projekt OptSO+ auch strukturelle Veränderungen mit sich bringen wird.
Die Verteilung der Sonderschulen im Kanton ist heute nicht gleichmässig. Während es um die Städte Grenchen und Solothurn gleich mehrere Standorte gibt, fehlt ein ausreichendes Angebot im Thal und im Gäu.
Das soll sich ändern, erklärt Yolanda Klaus. Im Gäu solle in den nächsten Jahren ein neuer Standort entstehen, im Westen des Kantons werde dagegen ein Standort verschwinden. Für einige Angestellte bedeutet das, dass sie möglicherweise ihren Arbeitsort wechseln müssen. Arbeit habe es aber für alle genug, so Klaus. «Wir können auf die Institutionen, die wir jetzt haben, nicht verzichten», betont sie, «inhaltlich könnte es aber Verschiebungen geben».
Soll heissen: Eine Schule, in der bisher Kinder der Bedarfsstufen zwei und drei unterrichtet wurden, darf in Zukunft vielleicht nur noch Kinder einer Bedarfsstufe unterrichten.
Welche Leistungen an den verschiedenen Standorten erbracht werden, entscheidet sich im Laufe des nächsten Jahres. Im Dezember schreibt der Kanton die Leistungen aus, die in den unterschiedlichen Regionen des Kantons erbracht werden müssen. Die bestehenden Institutionen müssen sich anschliessend beim Kanton bewerben und die Qualitätskriterien des Volksschulamts erfüllen, damit sie Kinder der verschiedenen Bedarfsstufen unterrichten dürfen.
«Dieses Vorgehen hat bei den Institutionen zu einer vorläufigen Unsicherheit geführt, die ich nachvollziehen kann», erklärt Klaus. «Sobald wird die Ausschreibung im Dezember starten, herrscht aber mehr Klarheit.» Auch für die Regelschulen werde die Regionalisierung laut der stellvertretenden Leiterin des Volksschulamtes Vorteile bringen: Jede Regelschule arbeite nur noch mit einer definierten Institution für die Re-Integration zusammen.
Bisher wollten Eltern oft selber wählen, in welcher Institution ihre Kinder unterrichtet werden sollen. Ab dem Jahr 2022 sei das aber nicht mehr möglich, so Klaus. «Wenn klar ist, welche Institution in ihrer Region die Leistung erbringt, die ihr Kind benötigt, dann besucht das Kind in dieser Institution den Unterricht», erklärt sie. Dies mit dem Ziel, das Angebot im Kanton zu vereinheitlichen und Transportwege zu verkürzen.