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Kanton Solothurn
Ab 2018 sollen „juristische Personen mit ideellen Zwecken“ nicht mehr besteuert werden, wenn ihr Gewinn nicht höher ist als 20'000 Franken und ihr Kapital 200'000 Franken nicht übersteigt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 4. April 2017 die Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Besteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Von der neuen Regelung werden in erster Linie Vereine mit ideellen Zwecken - zum Beispiel Turn- und Sportvereine, Musik-, Gesangs- und Theatervereine - profitieren.
Grundsätzlich bleiben Vereine zwar steuerpflichtig. Verfolgen sie jedoch ideelle Zwecke, erhöht sich die Freigrenze beim Gewinn von 5'000 auf 20'000 Franken. Damit werden diese Vereine nur noch in seltenen Fällen Steuern bezahlen müssen.
Für Vereine, die wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen - wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Hauseigentümer- und Mieterverbände - ändert sich hingegen nichts. Diese Vereine haben weiterhin Gewinne ab 5‘000 Franken zu versteuern.
Mit dieser Vorlage setzt der Regierungsrat bundesrechtliche Vorgaben um, die 2018 in Kraft treten.
Die finanziellen Auswirkungen sind gering, da nur wenige juristische Personen mit ideellen Zwecken Gewinne über 5'000 Franken erzielen. (jak)