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Solothurn
Kanton Solothurn
Die Landessprachen sollen in der Schule in der ganzen Schweiz den ihnen gebührenden Platz haben. Der Solothurner Regierungsrat ist für die Weiterführung der Harmonisierungsarbeiten und lehnt eine Ergänzung der bestehenden Regelung auf Bundesebene ab.
Die Kantone sind gemäss Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 4) zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte der obligatorischen Schule verpflichtet. Finden sie auf dem Koordinationsweg keine Lösung, kann der Bund eine Regelung treffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht gestärkt werden.
Für die Volksschule sind die Kantone zuständig. Mit der Sprachenstrategie von 2004 haben die Kantone eine Harmonisierungslösung zum Sprachenunterricht verabschiedet. Nach Einschätzung des Regierungsrates sind die Kantone bestrebt, den Harmonisierungsauftrag der Bundesverfassung zu erfüllen und haben dazu die nötigen Schritte in die Wege geleitet.
«Aus diesem Grund ist zum jetzigen Zeitpunkt die Notwendigkeit für eine Ergänzung der Bundesregelung nicht gegeben», so die Ansicht der Solothurner Regierung.
Der Regierungsrat spricht sich deshalb für das Beibehalten der aktuellen Fassung des Sprachengesetzes aus. (sks)